❓ Drucksache 21/5175
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, wie die hessische Landesregierung die Begriffe 'energieautark', 'autark', 'netzunabhängig' und 'krisenfest' bei Mobilfunkstandorten definiert und umsetzt. Auslöser sind zwei Fälle: Der Standort Kirtorf (O₂ Telefónica) wurde im Februar 2024 mit Photovoltaik, Lithium-Batterien und Biomethanol-Brennstoffzelle als 'vollkommen energieautark' präsentiert; der Standort Bad Camberg wurde im Oktober 2023 mit Mikrowindturbinen beworben, aber später stellten sich technische Probleme heraus. Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, welche fachliche Tragfähigkeit hinter diesen Begriffen steckt.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Landesregierung (Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Katastrophenschutz, KRITIS-Koordination), Mobilfunkbetreiber (O₂ Telefónica), Regionen Vogelsberg (Kirtorf) und Bad Camberg, Bürger in betroffenen Gebieten, Katastrophenschutzorganisationen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen nach: (1) Definition von 'energieautark', (2) Abgrenzung zwischen verwandten Begriffen und deren technische Voraussetzungen, (3) Liste aller Standorte seit Oktober 2023 mit entsprechenden Bezeichnungen, (4) Nachfüll-Intervalle der Biomethanol-Brennstoffzelle in Kirtorf, (5) Betriebsdauer ohne externe Stromversorgung, (6) erforderliche externe Versorgungsleistungen, (7) Bewertungskriterien für Notfalltauglichkeit, (8) Abstimmungsprozesse zwischen zuständigen Landesstellen, (9) Bedeutung für Krisensicherheit, (10) Schlussfolgerungen für zukünftige Fördermaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Dokumentiert sind zwei konkrete Fälle: Kirtorf mit Photovoltaik-Anlage, Lithium-Speicher und Biomethanol-Brennstoffzelle (präsentiert 26. Februar 2024 als 'vollkommen energieautark') und Bad Camberg mit Mikrowindturbinen (präsentiert 19. Oktober 2023, wobei später bekannt wurde, dass technische Probleme bestehen und keine kontinuierlichen Erzeugungsdaten vorliegen). Zeitrahmen der Anfrage: ab 1. Oktober 2023.