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HessenGesetzentwurf

⚖️ Drucksache 21/5178

14. September 2026Dokument 21/5178 · WP 21Hessen
Haushaltsgesetz 2027Landeshaushalts-FeststellungKreditaufnahmeHaushaltsermächtigungenBudgetdefizit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Gesetz stellt den Landeshaushalt des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2027 fest. Es regelt die Gesamtbeträge der Einnahmen und Ausgaben sowie die notwendigen Ermächtigungen für die Landesregierung, um den Haushalt zu bewirtschaften. Das Gesetz gliedert sich in zwei Teile: Den ersten Teil mit allgemeinen Ermächtigungen (Feststellung, Kreditaufnahme, Kassenkredite, Garantien und Bürgschaften) und den zweiten Teil mit Regelungen zur Bewirtschaftung von Haushaltsermächtigungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind das Land Hessen und seine Behörden bei der Budgetumsetzung; Bürger und Unternehmen über staatliche Investitionen und Förderprogramme; kommunale Gebietskörperschaften durch Bundeszuweisungen; Hochschulen und kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Schlösser und Gärten; der Wohnungsbausektor durch Wohnungsförderung; Landwirtschaft durch Förderprogramme; Krankenhäuser durch Investitionssicherungsgarantien.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor: (1) Feststellung des Haushalts 2027 mit Erträgen von 46.837.824.500 Euro und Aufwendungen von 54.939.503.500 Euro; (2) Ermächtigung des Finanzministeriums zur Kreditaufnahme; (3) Zulassung von Kassenkrediten bis 8% des Budgets; (4) Übernahme von Garantien und Bürgschaften in Bereichen wie Wohnungswesen (80 Mio. Euro), Krankenhäuser (150 Mio. Euro) und kulturelle Einrichtungen (300 Mio. Euro); (5) Regelungen zur flexiblen Bewirtschaftung wie Deckungsfähigkeit, Umsetzung von Planstellen und Übertragung von Förderprogrammen; (6) Bestimmungen zu Energieeinsparungen und alternative Beschaffungsformen wie öffentlich-private Partnerschaften.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die konkreten Haushaltsfeststellungen für 2027: Gesamterträge 46.837.824.500 Euro, Gesamtaufwendungen 54.939.503.500 Euro, Einnahme und Ausgabe 53.410.735.000 Euro. Die Kreditermächtigung kann bis 8% von 53.410.735.000 Euro betragen. Spezifische Garantien und Bürgschaften sind festgesetzt für: volkswirtschaftlich gerechtfertigte Aufgaben (3 Mrd. Euro), Wohnungsbau (80 Mio. Euro), Ersatzschulen (2,5 Mio. Euro), Atomgesetz (2,7 Mio. Euro), Krankenhäuser (150 Mio. Euro), Museen und Kultureinrichtungen (300 Mio. Euro), Interreg-Programme (5 Mio. Euro). Das Finanzministerium erhält Ermächtigungen für Derivate zum Ausschluss von Währungs- und Negativzinsrisiken.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5178, Wahlperiode 21, eingereicht 14. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.