Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Klagerecht der Aufsichtsbehörde bei Kommunalwahlprüfungen in Hessen

14. September 2026Dokument 21/5179 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
KommunalwahlKlagerechtWahlprüfungAufsichtsbehördeWahlgültigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, wie das Hessische Ministerium des Innern sein Klagerecht gemäß § 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bei der Überprüfung von Kommunalwahlen nutzt. Konkret geht es um die Prüfung von Wahlbeschlüssen der Kommunalvertretungen und die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, gegen solche Beschlüsse Klage einzureichen. Die Anfrage wird durch die Beobachtung motiviert, dass andere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) verpflichtende rechtsaufsichtliche Prüfungen von Kommunalwahlen vorsehen, während in Hessen dies der Ermessensfreiheit der Aufsichtsbehörde unterliegt.

👥 Wer ist betroffen?

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (unmittelbare Aufsichtsbehörde für Frankfurt am Main); kommunale Wahlbehörden in Hessen; Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main; Bürger bei Kommunalwahlen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen: (1-3) Nach welchen Unterlagen, tatsächlichen Umständen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Aufsichtsbehörde über Klageerhebung? (4-5) Wie oft wurden seit 2001 Klagen erhoben oder zusätzliche Unterlagen angefordert? (6) Welche Prüfung fand zur Kommunalwahl Frankfurt 2026 statt? (7-9) Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus den obligatorischen Wahlprüfverfahren in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen? (10) Plant die Landesregierung, eine obligatorische rechtsaufsichtliche Wahlprüfung in Hessen einzuführen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der Abgeordneten Yanki Pürsün; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es handelt sich um eine Folgefrage (Bezug zu Drs. 21/4905), in der die Landesregierung zuvor erklärt hatte, dass Wahlprüfungsverfahren auch während der Klagefrist laufen, während sie auf die Unabhängigkeit der kommunalen Wahlorgane verwies.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5179, Wahlperiode 21, eingereicht 14. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.