📄 Veröffentlichung der Rechnungslegung der Fraktionen für das Kalenderjahr 2023
📋 Worum geht es?
Das Hessische Fraktionsgesetz verpflichtet alle Fraktionen des Landtags, ihre Einnahmen und Ausgaben jährlich zu dokumentieren. Der Rechnungshof prüft diese Rechnungen. Die Präsidentin des Landtags muss die geprüften Rechnungen zusammen mit den Prüfungsergebnissen öffentlich veröffentlichen. Dieses Dokument erfüllt diese Veröffentlichungspflicht für das Haushaltsjahr 2023.
👥 Wer ist betroffen?
Alle Fraktionen des Hessischen Landtags und die Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fraktionsfinanzierung und ermöglicht es Bürgern, die finanzielle Aktivität der Fraktionen einzusehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Keine Anträge oder Forderungen. Das Dokument erfüllt eine gesetzlich vorgeschriebene Routineverpflichtung ohne eigene Anträge oder Vorschläge.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Die Rechnungslegungen aller Fraktionen für das Kalenderjahr 2023 sowie die Prüfungstestate des Rechnungshofs werden als Drucksache 21/5180 veröffentlicht. Die konkreten Finanzdaten, Einnahmen, Ausgaben und detaillierten Prüfungsergebnisse befinden sich in den beigefügten Anlagen (nicht im Dokument selbst abgedruckt).