📝 Drucksache 21/5182
📋 Worum geht es?
Der Antrag fordert, dass das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis von Schülern in Hessen verankert wird. Das Sportabzeichen ist eine bundesweit anerkannte Auszeichnung, die motorische Grundfähigkeiten wie Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination sowie einen Schwimmnachweis verlangt. Die AfD argumentiert, dass Bewegung und Sport wesentliche Bestandteile einer ganzheitlichen schulischen Bildung sind und dass das Sportabzeichen bereits in vielen Schulen niedrigschwellig im Sportunterricht abgelegt werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hessen; Schulen und deren Sportlehrkräfte; Landesregierung und Schulverwaltung (VOGSV-Verordnung)
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung soll die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) ändern und in § 60 die Formulierung 'Besondere Auszeichnung: Deutsches Sportabzeichen erfolgreich abgelegt' als Zeugnisvermerk vorsehen. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass dieser Vermerk keine Auswirkungen auf die Sportnote, Versetzungsentscheidungen oder andere schulische Leistungsbewertungen hat.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag der AfD. Das Deutsche Sportabzeichen ist bereits in vielen Schulen in den Sportunterricht integriert und kann bei vorhandener gültiger Prüferlizenz direkt im Sportunterricht abgenommen werden. Bisher ist das Sportabzeichen weder im Hessischen Schulgesetz noch in der VOGSV ausdrücklich genannt, weshalb es in Schulzeugnissen nicht als besondere Auszeichnung erscheint. Der Antrag betont, dass das Sportabzeichen einen pädagogischen Mehrwert bietet, da es eine zusätzliche persönliche Leistung nach bundesweit einheitlichen, alters- und geschlechtsspezifischen Anforderungen darstellt.