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HessenGroße AnfrageAfD

❔ Zukunft der stationären Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Schwalmstadt

15. September 2026Dokument 21/5183 · WP 21Hessen
Volker Richter, Gerhard Bärsch, Arno Enners, Sandra Weegels, Anna Nguyen
GeburtshilfeFrauenheilkundeVersorgungssicherheitSchwalmstadtKrankenhausstandort
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken kündigten am 15. Juli 2026 an, die stationäre Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Schwalmstadt zum 31. Dezember 2026 einzustellen. Die Große Anfrage hinterfragt, ob die stationäre Versorgung der Region tatsächlich sichergestellt ist und wie die Landesregierung diese Entscheidung geprüft hat. Kernfrage ist, auf welcher Grundlage die Landesregierung zu dem Ergebnis kam, dass die Versorgung durch Ausweichstandorte in Marburg, Fritzlar und Bad Hersfeld gewährleistet ist.

👥 Wer ist betroffen?

Schwangere Frauen und Patientinnen aller Altersgruppen im Einzugsbereich Schwalmstadt; Rettungsdienste des Schwalm-Eder-Kreises; niedergelassene Frauenärzte und ambulante Versorgungsstrukturen in der Region; Krankenhäuser in Marburg, Fritzlar und Bad Hersfeld, die Patientinnen von Schwalmstadt aufnehmen sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fordert umfassende Offenlegung aller Prüfungen, Berechnungen und Annahmen zur Versorgungssicherheit. Konkret wird gefragt nach: (1) Zeitpunkt und Ablauf der Entscheidung, (2) Geprüfte Alternativen zur Schließung, (3) Qualitätskriterien und deren Erfüllung, (4) Detaillierte Erreichbarkeitsanalysen und Fahrtzeiten für Patientinnen, (5) Fallzahlprognosen und Kapazitäten der Ersatzstandorte, (6) Auswirkungen auf Rettungsdienste, (7) Aufrechterhaltung der Leistungen bis Dezember 2026, (8) Ambulante Versorgungsalternativen, (9) Fördermittel und Sicherstellungszuschläge.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Große Anfrage; die Antworten der Hessischen Landesregierung liegen noch nicht vor. Die Anfrage dokumentiert, dass die Landesregierung in einer Presseerklärung vom 2. September 2026 behauptete, die stationäre Versorgung sei anhand aller objektiven Kriterien als sichergestellt zu betrachten, ohne dabei konkrete Berechnungen, Gutachten oder Prüfunterlagen öffentlich zu machen. Die Fragesteller kritisieren die Intransparenz und unzureichende Berücksichtigung von Faktoren wie tatsächliche Aufnahmekapazitäten, längere Rettungsfahrtzeiten und die eigenständige Bedeutung der allgemeinen stationären Gynäkologie.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5183, Wahlperiode 21, eingereicht 15. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.