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HessenAntragAfD

📝 Drucksache 21/5185

15. September 2026Dokument 21/5185 · WP 21Hessen
SchwangerschaftsabbruchLebensschutzSchwangerenberatungHilfsangeboteVerfassungsrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Hessen. Die AfD-Fraktion beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ungeborenes Leben ab der Nidation verfassungsrechtlich geschützt ist. Der Antrag verknüpft den Lebensschutz mit Hilfen für Schwangere und fordert eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Schwangerschaftskonfliktberatung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind: schwangere Frauen und Familien, ungeborene Kinder, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die Landesregierung Hessen, Schulen in Hessen, Gesundheitsämter, sowie öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag fordert konkret: (1) Jährliche Berichte der Landesregierung zu Lebensschutz und Schwangerenberatung in Hessen; (2) Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Beratungsstellen; (3) Sicherstellung der Information über Hilfsangebote (Bundesstiftung, Sozialleistungen, Wohnraum, Kinderbetreuung, Adoption); (4) Veröffentlichung von Beratungsstellen-Verzeichnissen mit Trägerinformationen; (5) Bekanntmachung von vertraulicher Geburt und Adoption; (6) Verankerung von Lebensschutz und Schwangerschaftsberatung in Lehrplänen; (7) Fortbildungsangebote für Beratungsfachkräfte; (8) Einsatz im Bundesrat für Verschärfungen auf Bundesebene.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält folgende Daten und Positionen: In Hessen wurden 2024 insgesamt 8.570 Schwangerschaftsabbrüche und 2025 8.405 Abbrüche gemeldet (Quote: ca. 160 je 1.000 Geborene). Bundesweit wurden 2024 106.455 und 2025 105.710 Abbrüche erfasst. 2025 waren in Hessen nur noch knapp 51.740 Lebendgeburten – der niedrigste Stand seit 2012. Etwa 96 Prozent der Abbrüche erfolgten nach Beratungsregelung, nicht nach medizinischer oder kriminologischer Indikation. Der Antrag lehnt Bundesvorhaben ab, die den Abbruch liberalisieren würden. Die Landesregierung soll alle Maßnahmen innerhalb bestehender Haushalts- und Stellenansätze umsetzen (keine zusätzlichen Mittel), mit erstem Bericht innerhalb von 6 Monaten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5185, Wahlperiode 21, eingereicht 15. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.