❓ Toilettenzugang an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen
📋 Worum geht es?
An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit gesperrt. Schüler müssen zunächst die Lehrkraft benachrichtigen und dann einen Schlüssel im Sekretariat abholen, um eine einzelne sogenannte "Nottoilette" nutzen zu können. Die Schulleitung begründet diese Regelung mit Vandalismus-Prävention. Das Verfahren wird bereits seit mehr als zwei Jahren praktiziert. Die Schulaufsicht hat die Regelung am 26. August 2026 als "nicht zu beanstanden" und als den "gängigen Standards hiesiger Schulen" entsprechend bewertet.
👥 Wer ist betroffen?
Schüler und Schülerinnen der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (öffentliche kooperative Gesamtschule); Schulleitung und Schulträger (Landkreis Kassel); Staatliches Schulamt für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel; möglicherweise andere Schulen im Land Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten stellen zehn Fragen: (1) Für welche Schülergruppen und Jahrgangsstufen gilt diese Regelung? (2) Wie viele Toiletteneinheiten stehen während des Unterrichts tatsächlich zur Verfügung? (3) Wie bewertet die Landesregierung diese Regelung im Licht von Arbeitsschutzstandards (ASR A4.1 und DGUV Regel 102-601)? (4) Auf welchen Tatsachenfeststellungen basierte die Schulaufsichtsprüfung? (5) Welche Erlasse und Vorgaben des Kultusministeriums bestehen zum Toilettenzugang? (6) Auf welcher Beschlussgrundlage beruht die Regelung? (7) Welche Mitwirkungsgremien wurden vor Einführung beteiligt? (8) Wie bewertet die Landesregierung die abweichenden Stellungnahmen zum Zeitraum der Sperrung? (9) Welchen Bearbeitungsstand hat die am 1. September 2026 eingegangene Beschwerde? (10) Welche Erkenntnisse liegen zum Bearbeitungsstand einer Gefährdungsanzeige bei der Unfallkasse Hessen vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten Knell und Promny. Die Antwort der Hessischen Landesregierung liegt noch nicht vor.