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HessenÄnderungsantragBündnis 90/Die Grünen

✏️ Änderungsantrag zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes

16. September 2026Dokument 21/5189 · WP 21Hessen
Mathias Wagner
HochschulgesetzDepartments und SchoolsHochschulratQualifikationsprofessurHochschulautonomie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag enthält Änderungen zum Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) mit dem Ziel, die Hochschulautonomie zu stärken und Bürokratie abzubauen. Es geht um die Einführung alternativer Organisationsmodelle (Departments und Schools), die Stärkung der Rolle des Hochschulrats, Flexibilisierung bei Qualifikationsprofessuren sowie Klarstellungen zu Bewährungsphasen, Mittelvergabe und administrativen Verfahren an Hochschulen.

👥 Wer ist betroffen?

Hessische Hochschulen, insbesondere die Goethe-Universität Frankfurt; Professorinnen und Professoren; Hochschulräte; Senatsmitglieder; Fachbereichsräte und Studienkommissionen; wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag schlägt folgende Hauptänderungen vor: (1) Erweiterung der Kompetenzen des Hochschulrats, insbesondere bei der Goethe-Universität Frankfurt; (2) Einführung von Departments und Schools als Experimentiermodelle mit vierjähriger Evaluationspflicht; (3) Vereinfachung und Standardisierung von Auskunftspflichten (z.B. bei Drittmitteln); (4) Flexibilisierung der Qualifikationsprofessuren durch Möglichkeit unbefristeter Stellen; (5) Verlängerung der Bewährungsphase bei Kinderbetreuung und Pflegeaufgaben (bis zu 2 Jahre); (6) Entbürokratisierung durch Delegierung von Verfahrensregelungen an die Hochschulen via Geschäftsordnung; (7) Klarstellung zur Mittelvergabe (10%-Quote bezieht sich auf jeweilige Ebene).

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält 11 nummerierte Änderungen zu verschiedenen Paragraphen des HessHG: Die neue Experimentierklausel für Departments und Schools (Nr. 5) regelt, dass Hochschulen alternative Organisationsmodelle einrichten können, müssen diese aber nach vier Jahren evaluieren und der Senat entscheidet über Fortführung. Bei Qualifikationsprofessuren (Nr. 10) werden Evaluationsmaßstäbe für befristet und unbefristet Beschäftigte gleichgestellt, Bewährungsphasen werden bei Kinderbetreuung oder Pflege um bis zu zwei Jahre verlängerbar. Der Hochschulrat erhält erweiterte Mitspracherechte (Nr. 1, 7, 11). Projektmittel werden nach dezentraler Verteilung geregelt (Nr. 2). Administrative Prozesse werden vereinfacht (Nr. 4, 6, 9).

Quelle: Hessen, Dokument 21/5189, Wahlperiode 21, eingereicht 16. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.