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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 21/5193

16. September 2026Dokument 21/5193 · WP 21Hessen
Martina Feldmayer, Hans-Jürgen Müller, Vanessa Gronemann, Felix Martin, Kathrin Anders
HitzehilfeKlimaanlagenKitasPflegeheimeEnergieeffizienz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt das am 3. September 2026 angekündigte Förderprogramm 'Hitzehilfe für Hessen' der Hessischen Landesregierung. Das Programm soll Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen finanziell bei der Anschaffung von technischen Kühlgeräten zur Schaffung von Kälteinseln unterstützen. Die Landesregierung stellt dafür jährlich 3,3 Millionen Euro zur Verfügung, mit einer Höchstfördersumme von 5.000 Euro pro Standort.

👥 Wer ist betroffen?

Etwa 4.500 Kindertagesstätten und 2.500 Pflegeeinrichtungen in Hessen sind anspruchsberechtigt. Ausgeschlossen sind Krankenhäuser, Schulen und weitere Einrichtungen für vulnerable Gruppen wie obdachlose Menschen und Menschen mit akuten Gesundheitsproblemen, die der Hessische Hitzeaktionsplan von 2025 als besonders gefährdet einstuft.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die anfragende Fraktion stellt zehn konkrete Fragen: (1) Wie viele Einrichtungen verfügen bereits über Kälteinseln? (2) Wie erfolgt die Modellrechnung für 6.000 Klimaanlagen? (3) Warum beschränkt sich das Programm nur auf Kitas und Pflegeheime? (4) Sind separate Förderprogramme für ausgeschlossene Institutionen geplant? (5) Wie wird die alleinige Fokussierung auf Klimaanlagen statt baulicher Maßnahmen begründet? (6) Wie wird Nachhaltigkeit durch Verknüpfung mit Sanierungsmaßnahmen gewährleistet? (7) Wird das 100.000-Dächer-Programm für Photovoltaik geöffnet? (8) Wann wird die Förderrichtlinie veröffentlicht? (9) Welche Mindestanforderungen an Energieeffizienz und Umweltschutz bestehen? (10) Erfolgt eine Priorisierung von Einrichtungen in Wärmeinselgebieten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Programm sieht vor: jährliche Förderung von 3,3 Millionen Euro, Höchstfördersumme von 5.000 Euro pro Standort und Einrichtung, ausschließliche Förderung von Kühlgeräten zur Schaffung von Kälteinseln in einzelnen Räumen, Ausschluss von Einbau- und Installationskosten sowie Doppelförderungen. Ein genaues Veröffentlichungsdatum oder Starttermin wird nicht genannt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5193, Wahlperiode 21, eingereicht 16. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.