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HessenKleine Anfrage

❓ Vakanz Polizeipräsidium Südosthessen: Konkurrentenklage und Auskunftspraxis bei Polizeführungsbesetzungen

16. September 2026Dokument 21/5195 · WP 21Hessen
Maximilian Müger
Polizeipräsidium SüdosthessenVakanzKonkurrentenklageStellenbesetzungPolizeireform P25
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die seit dem 1. Dezember 2025 vakante Position des Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen. Das Präsidium mit etwa 1.900 Mitarbeitern wird derzeit von der Polizeivizepräsidentin geleitet. Das Besetzungsverfahren ist wegen einer Konkurrentenklage nicht abgeschlossen. Der Fragesteller kritisiert, dass die Vakanz bereits zehn Monate andauert, während der Innenminister Nachbesetzungen in der Polizeiführung als "durchweg nahezu nahtlos gelungen" bezeichnet hatte.

👥 Wer ist betroffen?

Polizeipräsidium Südosthessen (ca. 1.900 Bedienstete), Landesregierung Hessen, Innenministerium, Bewerber für die Position, Umsetzung der Polizeireform P25.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt 10 detaillierte Fragen: (1) Dienstrechtliche Grundlage und Vertretungsregelung seit 1. Dezember 2025, (2) zeitlicher Verlauf des Besetzungsverfahrens, (3) Zahl der Bewerber, (4) Status und Details des gerichtlichen Verfahrens, (5) Auswirkungen auf Führungsstruktur und Polizeireform, (6) Rechtsgrundlage für Auskunftseinschränkungen, (7) Übersicht aller Polizeipräsidenten- und Vizepräsidentienpositionen seit 27. März 2025, (8) Gesamtzahl der Konkurrentenklagen seit Januar 2022, (9) systematische Erfassung solcher Klagen, (10) Verfahrensänderungen seit Herausnahme aus § 7 Abs. 1 HBG.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen des Fragestellers; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Das Besetzungsverfahren ist wegen einer Konkurrentenklage blockiert (Stand: 15. September 2026). Die Position ist seit etwa 10 Monaten vakant.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5195, Wahlperiode 21, eingereicht 16. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.