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HessenBeschlussempfehlungCDUSPD

✅ Drucksache 21/5197

16. September 2026Dokument 21/5197 · WP 21Hessen
Holger Bellino
SicherheitsüberprüfungVerschlusssachenGeheimschutzSicherheitsrisikoBehördensicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG). Das Gesetz regelt, wie Personen überprüft werden, die in Behörden und öffentlichen Einrichtungen Zugang zu vertraulichen oder geheimen Informationen erhalten. Es legt fest, welche Sicherheitsstandards gelten und wie mit Verschlusssachen umzugehen ist. Das Gesetz behandelt auch den Schutz vor Sabotageversuchen in sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Behörden und öffentliche Stellen des Landes Hessen, Gemeinden und Landkreise, Mitarbeiter in Behörden mit Zugang zu vertraulichen Informationen, Personen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen, Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Neufassung des HSÜVG mit folgenden Regelungen: Definition von drei Sicherheitsüberprüfungsarten (Ü1 einfach, Ü2 erweitert, Ü3 erweitert mit Sicherheitsermittlungen), Festlegung von vier Geheimhaltungsgraden (STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH, VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH), Verfahrensregelungen für Sicherheitserklärungen und Überprüfungen, Datenschutzbestimmungen für Akten und Datenverarbeitung, Regelung zum Schutz von Verschlusssachen und vorbeugenden Personalsabotageschutz

🔎 Konkrete Inhalte

Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf (Drucksache 21/4531) unter Berücksichtigung eines Änderungsantrags (Drucksache 21/5167) der CDU und SPD in zweiter Lesung anzunehmen. Der Änderungsantrag wurde in der Ausschussberatung am 16. September 2026 angenommen. Der Ausschuss führte eine schriftliche Anhörung durch. Der Gesetzentwurf war am 10. Juni 2026 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Berichterstatter: Holger Bellino, Ausschussvorsitz: Thomas Hering.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5197, Wahlperiode 21, eingereicht 16. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.