⚖️ Drucksache 21/5219
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz (HAGGewHG) zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Schutz und die Unterstützung von Frauen, die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sind, zu schaffen. Er regelt die Sicherstellungsverantwortung des Landes Hessen und die Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, sowie die Einrichtungen, die Unterstützung und Schutz bieten. Auch die Kommunen und Träger von Hilfsangeboten sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, ein hessisches Ausführungsgesetz zu erlassen, das die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes regelt. Dies umfasst die Erstellung einer Ausgangsanalyse, die Entwicklungsplanung und die Sicherstellung der Finanzierung von Hilfsangeboten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Finanzierung des Frauenhilfesystems in Hessen und legt fest, dass die ersten Entwicklungsplanungen bis Ende 2026 abgeschlossen sein müssen. Es wird ein zweistufiges Verfahren zur Finanzierung ab 2027 beschrieben.