⚖️ Drucksache 21/5223
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen des Hessischen Rundfunkgesetzes, um Vorgaben des Reformstaatsvertrags und der EU-Verordnung zur Medienfreiheit umzusetzen. Es werden auch Anpassungen zur Zusammensetzung des Rundfunkrates und zur Stärkung der Gremienbefugnisse vorgeschlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Hessische Rundfunk, die Mitglieder des Rundfunkrates sowie die Zuschauer und Hörer der Rundfunkangebote.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zur Zusammensetzung des Rundfunkrates zu evaluieren und anzupassen, die Befugnisse der Gremien zu stärken und die Vorgaben zur Medienvielfalt zu konkretisieren.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die aktuellen Regelungen eine pluralistische Besetzung des Rundfunkrates gewährleisten und keine tiefgreifenden Änderungen erforderlich sind. Zudem wird die Einführung einer einheitlichen Datenschutzaufsicht durch einen gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten angestrebt.