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HessenGesetzentwurfCDUSPD

⚖️ Drucksache 21/5223

22. September 2026Dokument 21/5223 · WP 21Hessen
Hessischer RundfunkMedienrechtReformstaatsvertragRundfunkratEU-Vorgaben
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen des Hessischen Rundfunkgesetzes, um Vorgaben des Reformstaatsvertrags und der EU-Verordnung zur Medienfreiheit umzusetzen. Es werden auch Anpassungen zur Zusammensetzung des Rundfunkrates und zur Stärkung der Gremienbefugnisse vorgeschlagen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Hessische Rundfunk, die Mitglieder des Rundfunkrates sowie die Zuschauer und Hörer der Rundfunkangebote.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zur Zusammensetzung des Rundfunkrates zu evaluieren und anzupassen, die Befugnisse der Gremien zu stärken und die Vorgaben zur Medienvielfalt zu konkretisieren.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die aktuellen Regelungen eine pluralistische Besetzung des Rundfunkrates gewährleisten und keine tiefgreifenden Änderungen erforderlich sind. Zudem wird die Einführung einer einheitlichen Datenschutzaufsicht durch einen gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten angestrebt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5223, Wahlperiode 21, eingereicht 22. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.