✏️ Drucksache 21/5225
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes zu modifizieren. Insbesondere wird gefordert, die Nutzung von Tarnidentitäten bei Sicherheitsüberprüfungen auszuschließen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die mitwirkenden Behörden, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz, sowie Personen, die Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Verwendung von Tarnidentitäten und legendierten Identitäten in Sicherheitsüberprüfungen zu untersagen und die Regelungen zur Informationsübermittlung an Strafverfolgungsbehörden zu konkretisieren.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält spezifische Änderungen zu den Paragraphen 10 und 20 des Gesetzentwurfs, die die Nutzung von Internetrecherchen und die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden betreffen. Die Fraktion der AfD kritisiert, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf unklar ist und über die bestehenden Regelungen hinausgeht.