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HessenGesetzentwurfBündnis 90/Die Grünen

⚖️ Drucksache 21/5230

22. September 2026Dokument 21/5230 · WP 21Hessen
BürokratieabbauEffizienzgesetzBerichtspflichtenDokumentationspflichten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abzuschaffen, um Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten. Diese Pflichten werden als ineffizient und bürokratisch wahrgenommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kommunen in Hessen, die von den aktuellen Berichtspflichten entlastet werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 aufzuheben, mit Ausnahmen für bestimmte Verwaltungsverfahren.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Definition von Berichtspflichten und zur Aufhebung dieser Pflichten. Es wird festgelegt, dass die Landesregierung in bestimmten Fällen Ausnahmen durch Rechtsverordnung zulassen kann.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5230, Wahlperiode 21, eingereicht 22. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.