⚖️ Drucksache 21/5230
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abzuschaffen, um Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten. Diese Pflichten werden als ineffizient und bürokratisch wahrgenommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kommunen in Hessen, die von den aktuellen Berichtspflichten entlastet werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 aufzuheben, mit Ausnahmen für bestimmte Verwaltungsverfahren.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Definition von Berichtspflichten und zur Aufhebung dieser Pflichten. Es wird festgelegt, dass die Landesregierung in bestimmten Fällen Ausnahmen durch Rechtsverordnung zulassen kann.