✏️ Drucksache 21/5265
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der AfD zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Ansprüche auf Angriffsentschädigung zu modifizieren. Insbesondere wird vorgeschlagen, dass die bewilligende Behörde auch ohne eine staatsanwaltliche Feststellung über den Tathergang entscheiden kann, um Verzögerungen im Entschädigungsverfahren zu vermeiden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die Ansprüche auf Angriffsentschädigung geltend machen möchten, sowie die zuständigen Behörden, die über diese Anträge entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, dass die entscheidende Behörde eine Feststellung über den Tathergang bei der Staatsanwaltschaft einholt, jedoch die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags auch ohne diese Feststellung getroffen werden kann, wenn diese nicht innerhalb von drei Monaten vorliegt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält spezifische Änderungen zu § 40 Abs. 7 des Gesetzentwurfs, die es der bewilligenden Behörde ermöglichen sollen, schneller Entscheidungen zu treffen, um die Ansprüche der Geschädigten zügiger zu bearbeiten.