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HessenÄnderungsantragAfD

✏️ Drucksache 21/5265

25. September 2026Dokument 21/5265 · WP 21Hessen
Dr. Frank Grobe
AngriffsentschädigungGesetzStaatsanwaltschaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Änderungsantrag der AfD zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Ansprüche auf Angriffsentschädigung zu modifizieren. Insbesondere wird vorgeschlagen, dass die bewilligende Behörde auch ohne eine staatsanwaltliche Feststellung über den Tathergang entscheiden kann, um Verzögerungen im Entschädigungsverfahren zu vermeiden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die Ansprüche auf Angriffsentschädigung geltend machen möchten, sowie die zuständigen Behörden, die über diese Anträge entscheiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, dass die entscheidende Behörde eine Feststellung über den Tathergang bei der Staatsanwaltschaft einholt, jedoch die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags auch ohne diese Feststellung getroffen werden kann, wenn diese nicht innerhalb von drei Monaten vorliegt.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält spezifische Änderungen zu § 40 Abs. 7 des Gesetzentwurfs, die es der bewilligenden Behörde ermöglichen sollen, schneller Entscheidungen zu treffen, um die Ansprüche der Geschädigten zügiger zu bearbeiten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5265, Wahlperiode 21, eingereicht 25. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.