❓ Drucksache 21/5306
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung gefragt, welche Konsequenzen sie aus einem Beschluss des Hessischen Finanzgerichts zu übergroßen Grundstücken im Außenbereich zieht. Der Beschluss äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Anwendung des Hessischen Grundsteuergesetzes auf atypische Grundstücke.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer von übergroßen Grundstücken im Außenbereich, insbesondere solche, die als Golfplätze genutzt werden, sowie die hessischen Finanzämter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst zehn Fragen zur Bewertung des Beschlusses des Hessischen Finanzgerichts, zur Bedeutung im Verhältnis zu einem früheren Urteil, zu rechtlichen Konsequenzen, zur fehlenden Härtefallregelung und zur Anzahl der betroffenen wirtschaftlichen Einheiten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Abgeordneten Marion Schardt-Sauer an die Landesregierung; die Antworten der Regierung liegen noch nicht vor.