✏️ Drucksache 21/5310
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zielt darauf ab, das Hessische Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz zu ändern. Es wird eine Anpassung an die bundesrechtlichen Vorgaben gefordert, insbesondere hinsichtlich der Informationsweitergabe an Strafverfolgungsbehörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Sicherheitsbehörden, Strafverfolgungsbehörden sowie die Bürger, deren Daten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen verarbeitet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Übermittlung von Daten an Polizei und Staatsanwaltschaften zu Straftaten von erheblicher Bedeutung zu konkretisieren und einen Katalog von Straftaten einzuführen, die als erheblich gelten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält konkrete Änderungen zu § 20 Abs. 1 des Gesetzes, die eine klare Definition von 'Straftaten von erheblicher Bedeutung' einführen und die Informationsweitergabe an Strafverfolgungsbehörden regeln.