📝 Drucksache 21/5355
📋 Worum geht es?
Der Antrag der Landesregierung zielt darauf ab, die nachträgliche Genehmigung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die Genehmigung von Verpflichtungsermächtigungen und die Abrechnung der im Jahr 2025 angefallenen Aufwendungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, der Hessische Landtag sowie verschiedene Geschäftsbereiche und Institutionen, die von den Haushaltsmitteln abhängen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben beantragt, die im Haushaltsjahr 2025 angefallen sind. Zudem wird eine Übersicht über die alten Jahresabschlussbuchungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
🔎 Konkrete Inhalte
Im Antrag werden die finanziellen Überschreitungen und die entsprechenden Ermächtigungen detailliert aufgeführt. Die Haushaltsrechnung 2025 weist relevante Aufwands- und Ausgabenüberschreitungen aus, die durch verschiedene Faktoren bedingt sind. Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt späterer Beschlussfassungen über die Bemerkungen des Hessischen Rechnungshofs.