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HessenKleine Anfrage

❓ Fachliche Qualitätssicherung und kommunale Einflussnahme bei der Mieterschutzverordnung

10. Oktober 2026Dokument 21/5357 · WP 21Hessen
Sascha Herr
MieterschutzverordnungWohnungsmarktGutachtenQualitätssicherungKommunen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Es geht um die Neufassung der hessischen Mieterschutzverordnung, die festlegt, in welchen Kommunen besondere Mieterschutzregeln wegen angespannter Wohnungsmärkte gelten. Laut Fragesteller hatte die Landesregierung ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) aus dem Jahr 2025 als nicht hinreichend belastbar bewertet, unter anderem wegen Widersprüchen zu Stellungnahmen von Kommunen. Daraufhin sei ein neues Gutachten des GEWOS-Instituts aus dem Jahr 2026 beauftragt worden, das für 76 Kommunen angespannte Wohnungsmärkte ausweist, wobei der Verordnungsentwurf nur 71 davon aufnehmen soll.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die hessischen Kommunen, die im GEWOS-Gutachten als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurden, insbesondere die fünf Kommunen, die trotz dieser Einstufung nicht in den Verordnungsentwurf aufgenommen werden sollen, sowie Mieter und Vermieter in den betroffenen Gebieten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Welche konkreten fachlichen Mängel des IWU-Gutachtens 2025 wurden bei der Überprüfung festgestellt und von wem? 2) Wurde das IWU-Gutachten förmlich abgenommen und welche Nachbesserungsforderungen oder vertraglichen Maßnahmen gab es gegenüber dem Auftragnehmer? 3) Welche Auswirkungen hatten die kommunalen Stellungnahmen 2025 auf die fachliche Bewertung, aufgeschlüsselt nach Kommune und Einwand? 4) Welche Unterschiede bestehen zwischen den Leistungsbeschreibungen für das IWU-Gutachten 2025 und das GEWOS-Gutachten 2026 bei Datengrundlagen, Methoden und Kriterien? 5) Welche Gründe gab es, fünf laut GEWOS-Gutachten angespannte Kommunen nicht in den Verordnungsentwurf aufzunehmen? 6) Welche Verfahren sind vorgesehen, um Veränderungen der Wohnungsmarktlage während der Geltungsdauer der Verordnung zu erfassen und ggf. eine vorzeitige Anpassung zu veranlassen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Landesregierung in früheren Antworten (Drucksachen 21/4657 und 21/4894) das IWU-Gutachten 2025 als nicht hinreichend belastbar bewertet und auf Widersprüche zu kommunalen Stellungnahmen verwiesen; diese Einwände seien von IWU und dem Fachreferat des Wirtschaftsministeriums überprüft worden. Das GEWOS-Gutachten 2026 weist laut Fragesteller für 76 Kommunen angespannte Wohnungsmärkte aus, der Verordnungsentwurf sieht aber nur 71 Kommunen vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von dem fraktionslosen Abgeordneten Sascha Herr eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage verweist auf die früheren Kleinen Anfragen Drucksachen 21/4657 und 21/4894. Genannte Zahlen laut Fragesteller: Das GEWOS-Gutachten 2026 stuft 76 Kommunen als angespannte Wohnungsmärkte ein, der Verordnungsentwurf sieht 71 Kommunen vor, fünf Kommunen sollen trotz entsprechender Einstufung nicht aufgenommen werden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5357, Wahlperiode 21, eingereicht 10. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.