Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Begründung und Auswirkungen der Lkw-Durchgangsverkehrsregelung auf der B 254

12. Oktober 2026Dokument 21/5361 · WP 21Hessen
Klaus Gagel, Olaf Schwaier, Andreas Lichert, Gerhard Bärsch
Lkw-DurchgangsverkehrLärmschutzLkw-MautVerkehrsverlagerungBundesstraße
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Auf der B 254 zwischen Felsberg und Fulda gilt seit einer Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 27. September 2006 ein Fahrverbot für Lkw über 12 Tonnen im Durchgangsverkehr. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass das Verbot ursprünglich zur Verhinderung von Mautausweichverkehr erlassen wurde, seit dem 1. Juli 2018 jedoch alle Bundesstraßen mautpflichtig sind, wodurch nach ihrer Einschätzung der ursprüngliche Grund entfallen sei. Das Verkehrsministerium habe das Verbot dennoch aufrechterhalten und dies unter anderem mit Lärmschutz und Vertrauensschutz begründet.

👥 Wer ist betroffen?

Die Ortslagen Schwarz, Udenhausen, Wernges und Maar, die laut Fragestellern durch Verkehrsverlagerungen infolge des Verbots belastet sind, sowie der Vogelsbergkreis und die Stadt Grebenau. Betroffen sind außerdem das Hessische Verkehrsministerium und das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Behörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) welche straßenverkehrsrechtlichen Verfügungen das Verbot aktuell regeln (mit Wortlaut, Datum, Aktenzeichen, Behörde); 2) auf welche Rechtsgrundlagen sich die Aufrechterhaltung stützt; 3) welche tatsächlichen Erkenntnisse die im Lärmaktionsplan Kassel 2024 genannte Mautverdrängungsverkehr-Begründung nach 2018 noch tragen; 4) wie das Ministerium die Beibehaltung gegenüber Vogelsbergkreis und Grebenau schriftlich begründet hat; 5) welche Lärmpegel für die betroffenen Ortslagen je nach Beibehaltung oder Aufhebung berechnet wurden; 6) welche rechtliche Bedeutung einem „verfestigten Lärmschutzniveau“ bzw. Vertrauensschutz zukommt; 7) wie die Verkehrsverlagerungen gegen die Schutzwirkung abgewogen wurden; 8) welche Immissionsmessungen zu Abgasemissionen vorliegen; 9) welche Maßnahmen gegen die Fehlleitung zulässigen Lkw-Verkehrs durch Navigationssysteme ergriffen wurden; 10) welche weiteren Schritte zur Überprüfung des Verbots zwischen Alsfeld und Fulda geplant sind, mit Zeitplan.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Klaus Gagel, Olaf Schwaier, Andreas Lichert und Gerhard Bärsch am 12. Oktober 2026 eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf die Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 27. September 2006 und auf den Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde für die Landkreise des Regierungsbezirks Kassel von 2024 (dort Seite 240), der das Verbot als Maßnahme gegen Mautverdrängungsverkehr beschreibt. Die Fragesteller führen an, dass seit dem 1. Juli 2018 alle Bundesstraßen der Lkw-Maut unterliegen; die Begründung des Verkehrsministeriums für die Beibehaltung des Verbots (Lärmschutz, „verfestigtes Lärmschutzniveau“, Vertrauensschutz) wird in der Anfrage als Position des Ministeriums wiedergegeben, nicht als eigene Feststellung der Fragesteller.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5361, Wahlperiode 21, eingereicht 12. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.