❓ Beschädigte Fässer im Abfallzwischenlager Biblis: Inspektionspraxis und Aufsicht
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Abfallzwischenlager Biblis 1 (AZB 1), in dem laut Mitteilung der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) von Anfang Oktober 2026 30 von 653 eingelagerten Stahlblechfässern mit radioaktiven Abfällen Schäden aufweisen. Bei zwei Fässern habe Korrosion zu Löchern geführt, bei weiteren Fässern seien Korrosionsspuren festgestellt worden. Als Ursache nennt die BGZ laut Fragesteller eine in den 1980er-Jahren nicht ausreichend abgebundene Zementfüllung. Anlass der 18-monatigen Inspektion war ein im November 2024 entdecktes Rostfass.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Kernkraftwerk bzw. Zwischenlager Biblis, die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), RWE als Betreiber, die atomrechtliche Aufsichtsbehörde (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat) sowie das geplante Endlager Konrad als Abnehmer der Abfallgebinde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: ob die 27 bereits 2006-2013 in Überfässer eingestellten Fässer zu den jetzigen 653 Fässern gehören; warum die damaligen Schadensbefunde keine vollständige Inspektion aller Fässer auslösten; in welchen Abständen zwischen 2014 und November 2024 Sichtprüfungen erfolgten; wie viele Fässer Korrosionsspuren aufweisen, ohne als beschädigt eingestuft zu sein; wie viele Fässer nach demselben Befüllverfahren der 1980er-Jahre konditioniert wurden; bis wann RWE die 30 beschädigten Fässer in Überfässer verpacken muss; welche Prüfintervalle das künftige Inspektionsprogramm vorsieht; welcher Meldekategorie die Befunde zugeordnet wurden; wie viele weitere Fässer nach dem Flüssigkeitsaustritt im November 2025 überprüft wurden; und welche Auswirkungen die Schäden auf die Annahmefähigkeit für das Endlager Konrad haben.
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Maximilian Müger vom 12.10.2026; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf die frühere Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 19/1151 vom 17. Dezember 2014, laut der 27 Fässer im LAW-Lager zwischen 2006 und 2013 wegen Schadstellen in Überfässer eingestellt wurden und das Lager jährlich durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde unter Einbindung von Sachverständigen geprüft werde. Laut Fragestellern teilte die BGZ Anfang Oktober 2026 mit, dass 30 von 653 Fässern im AZB 1 Schäden aufweisen, davon zwei mit durch Korrosion verursachten Löchern; als Ursache werde eine unzureichend abgebundene Zementfüllung aus den 1980er-Jahren genannt. Die Fragesteller nennen zudem einen im November 2024 entdeckten Rostfall als Anlass einer 18-monatigen Inspektion sowie einen Flüssigkeitsaustritt aus einem durchgerosteten Fass in Block B im November 2025.