❓ Drucksache 21/5366
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Angebote, bei denen mitgebrachtes Cannabis in Clubs, bei Festivals und Partys auf Wirkstoffgehalt und Verunreinigungen untersucht wird. Laut Fragesteller plant der Verein BASIS ab November 2026 ein mobiles Testangebot in Frankfurt, gefördert von der Stadt Frankfurt mit 50.000 Euro für ein Jahr; zuvor habe Wiesbaden ein ähnliches Pilotprojekt durchgeführt. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Landesregierung in einer früheren Antwort (Drucksache 21/4730) erklärt habe, Drug-Checking werde streng auf schwer suchterkrankte Personen in Drogenkonsumräumen begrenzt, um eine Normalisierung des Konsums zu verhindern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Besucher von Clubs, Festivals und Partys, die Stadt Frankfurt am Main und die Landeshauptstadt Wiesbaden als fördernde Kommunen, der Suchthilfeverein BASIS, Minderjährige mit Zugang zu Festivals und Partys sowie die für die Überwachung zuständigen Landesbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: 1) Wie beurteilt die Landesregierung die Zulässigkeit solcher Testangebote nach dem Konsumcannabisgesetz? 2) Welche Landesbehörde ist für die Überwachung zuständig? 3) Seit wann kennt die Landesregierung das Frankfurter Angebot? 4) Welche Cannabis-Testangebote außerhalb von Drogenkonsumräumen sind seit dem 1. April 2024 in Hessen bekannt (nach Kommune, Träger, Zeitraum)? 5) Wie bewertet die Landesregierung solche Angebote im Partysetting angesichts ihres Ziels, eine Normalisierung des Konsums zu verhindern? 6) Welche Ergebnisse liegen zum Wiesbadener Pilotprojekt vor? 7) Wie viele Fälle synthetischer Cannabinoide in sichergestelltem Cannabis wurden seit dem 1. April 2024 pro Jahr nachgewiesen? 8) Sind Infrarot-Spektroskope zum zuverlässigen Nachweis synthetischer Cannabinoide geeignet? 9) Welche Jugendschutzvorgaben gelten für solche Angebote auf Festivals und Partys? 10) Beabsichtigt die Landesregierung eine landesrechtliche Regelung solcher Testangebote außerhalb von Drogenkonsumräumen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Maximilian Müger (fraktionslos) am 12.10.2026 eingereicht. Der Fragesteller verweist auf einen F.A.Z.-Bericht vom 12. Oktober 2026 sowie auf die frühere Antwort der Landesregierung in Drucksache 21/4730, wonach Drug-Checking laut Landesregierung streng auf schwer suchterkrankte Personen in bestehenden Drogenkonsumräumen begrenzt werde, um eine Normalisierung des Konsums zu verhindern. Laut Fragesteller fördert die Stadt Frankfurt am Main das geplante mobile Testangebot sowie ein bestehendes stationäres Angebot für ein Jahr mit 50.000 Euro; die Stadt Frankfurt ordnet das Angebot laut Fragesteller nicht als Drug-Checking ein, da Cannabis keine illegale Substanz sei. Eine Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.