❓ Durchsuchungen in Anwaltskanzleien in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Durchsuchungen in Anwaltskanzleien in Hessen. Die Fragestellerin verweist auf Berichte aus der Fachöffentlichkeit, wonach die Zahl solcher Durchsuchungen gestiegen sei und ein erheblicher Teil davon unter Missachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen erfolgt sei. Sie sieht darin einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie eine Gefährdung der unabhängigen Strafverteidigung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit Kanzleisitz in Hessen, die Staatsanwaltschaften in Hessen sowie die hessischen Gerichte, die über Durchsuchungsbeschlüsse entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt die Landesregierung: 1) wie viele Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Kanzleiräume hessischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in den letzten zehn Jahren beantragt wurden, 2) von welchen Staatsanwaltschaften, 3) wie viele Beschlüsse erlassen wurden, 4) gegen wie viele davon Beschwerde eingelegt wurde, 5) wie viele dieser Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig waren, 6) wegen welcher Delikte ermittelt wurde, 7) wie viele Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung führten und 8) wie viele zu einer Einstellung führten und nach welcher Vorschrift diese erfolgte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Lara Klaes (Bündnis 90/Die Grünen) am 13.10.2026 eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die in der Vorbemerkung genannte Einschätzung einer gestiegenen Zahl rechtswidriger Durchsuchungen ist eine Darstellung der Fragestellerin, die sich dabei auf nicht näher benannte Berichte aus der Fachöffentlichkeit beruft.