❓ Gewalt gegen Krankenhausbeschäftigte: Datenlage und Schutz durch § 323c StGB-E
📋 Worum geht es?
Der fraktionslose Abgeordnete Maximilian Müger fragt die hessische Landesregierung zur Datengrundlage von Gewalt gegen Krankenhausbeschäftigte. Anlass sind widersprüchliche frühere Antworten der Landesregierung zu Opferzahlen von Pflegekräften und Ärzten sowie ein Gesetzentwurf des Bundes (BR-Drs. 588/26), der den strafrechtlichen Schutz von Heilberufen über § 323c StGB-E neu regeln soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhausbeschäftigte in Hessen, insbesondere Pflegekräfte und Ärzte, aber auch Personal ohne Heilberuf wie Mitarbeitende der Patientenanmeldung oder des Sicherheitsdienstes. Ebenso betroffen sind die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer Hessen, Kostenträger sowie der Landeskrankenhausausschuss und die Regionalen Gesundheitskonferenzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: (1) auf welcher Datengrundlage die in Drs. 21/1292 genannten Opferzahlen beruhen; (2) wie viele Ärzte und Pflegekräfte 2024 und 2025 nach derselben Methode als Opfer erfasst wurden; (3) wie sich die Aussage aus Drs. 21/4870, die Kriminalstatistik erfasse keine Berufsgruppen, zu den berufsgruppenspezifischen Zahlen aus Drs. 21/1292 verhält; (4) zu welchem Ergebnis der 2020 angekündigte Dialog mit Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer und Kostenträgern geführt hat; (5) in welchen Sitzungen sich der Landeskrankenhausausschuss seit 2020 mit dem Thema befasst hat; (6) welche Regionalen Gesundheitskonferenzen sich seit 2020 damit befasst haben; (7) ob bauliche/technische Schutzmaßnahmen aus pauschalen Investitionsmitteln nach dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 finanzierbar sind; (8) welche Haltung die Landesregierung im Bundesratsverfahren zur Einbeziehung der Heilberufe in § 323c StGB-E vertritt; (9) ob Krankenhausbeschäftigte ohne Heilberuf vom Schutzbereich des § 323c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StGB-E erfasst sind; (10) ob sich die Landesregierung für eine Evaluierung der Neuregelung einsetzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Landesregierung in der Antwort auf Drs. 20/1653 (Februar 2020) mitteilte, eine systematische Erfassung von Angriffen auf medizinisches Personal finde in Hessen nicht statt, und einen Dialog mit Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer und Kostenträgern ankündigte. In der Antwort auf Drs. 21/1292 habe die Landesregierung für 2023 599 Opfer am Tatort Klinik/Krankenhaus ausgewiesen, davon 173 Pflegekräfte und 33 Ärzte. In der Antwort auf Drs. 21/4870 (September 2026) habe die Landesregierung erklärt, zu diesen Beschäftigtengruppen lägen keine belastbaren statistischen Zahlen vor, da die Polizeiliche Kriminalstatistik nach Delikten statt nach Berufen ausweise, und Schutzmaßnahmen seien eine innerbetriebliche Aufgabe des Arbeitgebers.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom fraktionslosen Abgeordneten Maximilian Müger, nicht von einer Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument verweist auf die früheren Drucksachen 20/1653, 21/1292 und 21/4870 sowie auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung in BR-Drs. 588/26, der § 115 Abs. 3 StGB in § 323c Abs. 3 und 4 StGB-E überführen und den Schutz auf Angehörige von Heilberufen und deren berufsmäßig tätige Gehilfen erstrecken soll; laut Fragesteller ist eine Evaluierung dieser Neuregelung im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.