❓ Drucksache 21/5377
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der durchschnittlichen Dauer des Ruhegehaltsbezugs bei hessischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Dabei wird zwischen Vollzugsbeamten (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr), Lehrkräften und Beamten der allgemeinen Verwaltung unterschieden. Die Fragesteller begründen das Anliegen mit der haushalts- und versorgungspolitischen Bedeutung belastbarer Daten für die Fortentwicklung des hessischen Versorgungsrechts.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Landesbeamtinnen und Landesbeamte der Gruppen Vollzugsdienst (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr), Lehrkräfte und allgemeine Verwaltung sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage und der hessische Landeshaushalt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: wie viele Beamtinnen und Beamte zum letzten Stichtag Ruhegehalt bezogen (aufgeschlüsselt nach Gruppe); in welchem Alter sie durchschnittlich in den Ruhestand versetzt werden; wie lang die durchschnittliche Bezugsdauer des Ruhegehalts ist; wie hoch das durchschnittliche Sterbealter der Versorgungsempfänger ist und ob dazu Zehnjahresdaten vorliegen; wie sich die Bezugsdauer in den letzten zehn Jahren verändert hat; wie hoch der Anteil vorzeitiger Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Vollzugsbeamten ist; wie hoch die durchschnittlichen monatlichen Ruhegehaltszahlungen je Gruppe sind; welche Gesamtausgaben für Ruhegehaltszahlungen im laufenden Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind; und welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus den Daten zur Bezugsdauer im Vollzugsdienst zieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht, Fragesteller ist der Abgeordnete Moritz Promny. Datum der Anfrage: 16.10.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.