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AntragSPDDie LinkeBündnis 90/Die Grünen

📝 Berechnungsverfahren für die Dauer der neunten Wahlperiode

14. Oktober 2026Dokument 9/0006 · WP 9
Julian Barlen, Hennis Herbst, Claudia Müller
BerechnungsverfahrenSainte-Laguë/SchepersGeschäftsordnungFraktionsanteile

📋 Worum geht es?

Der Antrag betrifft die Festlegung des mathematischen Verfahrens, nach dem für die Dauer der neunten Wahlperiode die Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern berechnet werden. Grundlage dafür ist § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, deren Anteile, Zugriffsrechte und Reihenfolgen (z. B. bei Ausschussbesetzungen oder Rederecht) nach dem festgelegten Verfahren berechnet werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die antragstellenden Fraktionen fordern, dass der Landtag beschließt, für die Dauer der neunten Wahlperiode das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Bestimmung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen anzuwenden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag besteht aus einem einzigen Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern soll das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren für die neunte Wahlperiode festgelegt werden. Eine weitere Begründung oder zusätzliche Regelungen enthält das Dokument nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, unterzeichnet von Julian Barlen und Fraktion, Hennis Herbst und Fraktion sowie Claudia Müller und Fraktion. Als Rechtsgrundlage wird § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern genannt. Das Dokument enthält nur den Antragstext; ein Abstimmungsergebnis oder eine Stellungnahme der Landesregierung liegt nicht vor.

Quelle: , Dokument 9/0006, Wahlperiode 9, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.