📝 Berechnungsverfahren für die Dauer der neunten Wahlperiode
📋 Worum geht es?
Der Antrag betrifft die Festlegung des mathematischen Verfahrens, nach dem für die Dauer der neunten Wahlperiode die Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern berechnet werden. Grundlage dafür ist § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, deren Anteile, Zugriffsrechte und Reihenfolgen (z. B. bei Ausschussbesetzungen oder Rederecht) nach dem festgelegten Verfahren berechnet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die antragstellenden Fraktionen fordern, dass der Landtag beschließt, für die Dauer der neunten Wahlperiode das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Bestimmung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen anzuwenden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag besteht aus einem einzigen Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern soll das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren für die neunte Wahlperiode festgelegt werden. Eine weitere Begründung oder zusätzliche Regelungen enthält das Dokument nicht.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, unterzeichnet von Julian Barlen und Fraktion, Hennis Herbst und Fraktion sowie Claudia Müller und Fraktion. Als Rechtsgrundlage wird § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern genannt. Das Dokument enthält nur den Antragstext; ein Abstimmungsergebnis oder eine Stellungnahme der Landesregierung liegt nicht vor.