📝 Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses
📋 Worum geht es?
Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, gemäß § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen vorläufigen Ausschuss einzusetzen. Dieser Ausschuss soll die Arbeit übernehmen, bis die ständigen Ausschüsse des Landtags gebildet sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landtag Mecklenburg-Vorpommern selbst sowie die dort vertretenen Fraktionen SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, deren Mitglieder in den vorläufigen Ausschuss entsandt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert, einen vorläufigen Ausschuss mit zehn Mitgliedern zu bilden, die entsprechend dem Stärkeverhältnis von den Fraktionen benannt werden: die SPD-Fraktion benennt neben der Präsidentin drei weitere Mitglieder, die AfD-Fraktion vier Mitglieder, die Fraktion Die Linke ein Mitglied und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Mitglied. Vorsitzende des Ausschusses soll die Präsidentin des Landtages sein. Die Arbeit des Ausschusses soll mit der Einsetzung der ständigen Ausschüsse enden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht konkret vor: zehn Ausschussmitglieder, verteilt auf SPD (Präsidentin plus drei weitere Mitglieder), AfD (vier Mitglieder), Die Linke (ein Mitglied) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (ein Mitglied), mit der Präsidentin des Landtages als Vorsitzende. Eine Entscheidung oder Abstimmung des Landtags über den Antrag ist im Dokument nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, unterzeichnet durch Julian Barlen, Hennis Herbst und Claudia Müller jeweils mit ihrer Fraktion. Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Das Dokument nennt die geplante Sitzverteilung des vorläufigen Ausschusses, enthält aber keine Angaben zu Kosten, Fristen oder dem Ausgang einer Abstimmung.