📝 Einsetzung einer Enquete-Kommission „Mecklenburg-Vorpommern stark und widerstandsfähig – Krisenvorsorge und Bevölkerungsschutz für ein sicheres Land“
📋 Worum geht es?
Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Mecklenburg-Vorpommern stark und widerstandsfähig – Krisenvorsorge und Bevölkerungsschutz für ein sicheres Land“. Die Kommission soll die Vorsorge und Bewältigung von Krisen wie Hochwasser, Sturmfluten, Hitze, Dürre, Bränden, Pandemien, Cyberangriffen und Sabotage im Land analysieren. Grundlage sind laut Antragstellern die besonderen Bedingungen des dünn besiedelten Flächenlandes mit überwiegend ehrenamtlich getragener Gefahrenabwehr.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Antrag die gesamte Bevölkerung des Landes, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Pflegebedarf, geringem Einkommen oder Sprachbarrieren, häusliche Pflege, alleinlebende Menschen, Kinder und Wohnungslose. Weiterhin genannt werden haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Kommunen, Landkreise (u. a. Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen), Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Versorgungsunternehmen und Behörden des Bundes (Bundeswehr, Bundespolizei, THW).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern die Einsetzung einer Enquete-Kommission gemäß Artikel 33 der Landesverfassung, § 9 Absatz 3 und § 30 der Geschäftsordnung des Landtages sowie §§ 1 bis 3 des Enquete-Kommissions-Gesetzes. Die Kommission soll Krisenvorsorge, Bewältigung zurückliegender Ereignisse und Umsetzung gezogener Lehren analysieren und dem Landtag Empfehlungen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes vorlegen. Benannte Schwerpunkte sind u. a. Risiken und Mindestanforderungen, Hochwasser/Sturmfluten/Starkregen, Brände, Pandemien, Hitze/Dürre, Cyberangriffe/Drohnenvorfälle, Führung/Warnung/Zusammenarbeit, Personal/Ehrenamt sowie Finanzierung/Übungen/Auswertung.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag listet als vertiefte Fallbeispiele für die Auswertung: die Waldbrände bei Lübtheen (2019, 2023) und im Müritz-Nationalpark (Sommer 2026), das Krisenmanagement während der Corona-Pandemie ab 2020, den Krankenhausbrand in Ludwigslust (Juli 2026), die Cyberangriffe auf den kommunalen IT-Verbund in Westmecklenburg (Oktober 2021) und auf den Landkreis Vorpommern-Rügen (November 2023), die Hitzeperiode im Sommer 2026 sowie das Ostsee-Sturmhochwasser vom 20./21. Oktober 2023. Der Bezugszeitraum der Fallanalysen beginnt laut Antrag am 1. Januar 2019. Die Antragsteller betonen, dass die Feststellung individueller Verantwortlichkeiten nicht Gegenstand des Auftrags ist und personenbezogene Bewertungen unterbleiben. Eine Entscheidung des Landtags über den Antrag ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Rechtsgrundlage sind laut Antrag Artikel 33 der Landesverfassung, § 9 Absatz 3 und § 30 der Geschäftsordnung des Landtages sowie §§ 1 bis 3 des Enquete-Kommissions-Gesetzes (EKG M-V). Der Antrag verweist auf das zuvor vom Landtag neu geordnete Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und stellt klar, dass die Kommission dessen Regelungen nicht erneut verhandeln, sondern deren praktische Wirkung prüfen soll. Als Flächenangaben werden rund 68 Einwohner je Quadratkilometer auf 23.293 Quadratkilometern genannt, in einzelnen Landkreisen rund 45 Einwohner je Quadratkilometer.