❓ Dokument 19/1084
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung gefragt, ob Kalamitätsflächen und historisch alte Waldstandorte für den Bau von Windkraftanlagen freigegeben werden sollen. Die Fragesteller beziehen sich auf den Koalitionsvertrag und die Regelungen im Landes-Raumordnungsprogramm.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Waldbesitzende, Kommunen und die Windkraftindustrie in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen betreffen die geplante Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms, die Definition von Kalamitätsflächen und die Freigabe historisch alter Waldstandorte für Windkraftanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bestätigt, dass vorbereitende Arbeiten zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms stattfinden. Es wird geprüft, wie Kalamitätsflächen definiert und genutzt werden können. Schadereignisse dürfen in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen, um als Kalamitätsflächen zu gelten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass Kalamitätsflächen auf ca. 73 % der Waldstandorte als Suchraum für Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Die Fortschreibung des LROP hängt von gesetzlichen Beteiligungsfristen und der Komplexität der Themen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag die Nutzung von Kalamitätsflächen im Wald als Potenzialflächen für Windkraftanlagen vorgesehen haben.