❓ Drucksache 19/1107
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu Brandschutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten befragt. Insbesondere geht es um die Sicherheitsvorkehrungen in verschiedenen Räumen und die Regelungen zum Rauchen für Häftlinge und Bedienstete.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter und Häftlinge in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten sowie die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Brandschutzmaßnahmen, den Räumen, in denen das Rauchen erlaubt ist, und dem Zugang der Häftlinge zu feuererzeugenden Mitteln gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass Brandschutzkonzepte für jede Justizvollzugseinrichtung erstellt werden müssen und dass Rauchverbot nur in bestimmten Räumen gilt. Häftlinge dürfen in Hafträumen rauchen, jedoch sind bestimmte feuererzeugende Mittel nicht erlaubt.