❓ Drucksache 19/1124
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird der Mutterschutz für schwangere Beschäftigte in Schulen thematisiert, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Es werden spezifische Fragen zu den Voraussetzungen für den Präsenzunterricht und den erforderlichen Schutzmaßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Lehrerinnen und Beschäftigte in Schulen in Niedersachsen sowie die Schülerinnen und Schüler.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Möglichkeit des Einsatzes von schwangeren Lehrkräften im Präsenzunterricht und zu den notwendigen Schutzmaßnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass Schwangere ab dem 17.04.2023 wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen, wenn bestimmte Bedingungen wie Mindestabstand und regelmäßiges Lüften eingehalten werden. Zudem müssen Schutzmaßnahmen wie das Tragen von FFP2-Masken unter bestimmten Umständen weiterhin gelten.