⚖️ Drucksache 19/1144
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz zu ändern, um die Weitergabe von Bundesmitteln für den schienengebundenen Personennahverkehr zu regeln. Dies ist notwendig, da der Bund den Ländern zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, die bis 2031 fortgeschrieben werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die SPNV-Aufgabenträger und die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen, insbesondere Kommunen und regionale Verkehrsverbünde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, § 7 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes zu ändern, um eine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel zu schaffen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Änderungen rückwirkend zum 31. Dezember 2022 in Kraft treten, um eine rechtliche Grundlage für die Weiterleitung der bereits erhaltenen Mittel zu gewährleisten. Es werden keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt erwartet.