❓ Drucksache 19/1150
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Altersdiskriminierung bei der Schöffenwahl in Niedersachsen thematisiert. Der Abgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes fragt die Landesregierung, ob die Altersgrenzen für Schöffen als diskriminierend angesehen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die älter als 69 Jahre oder jünger als 25 Jahre sind, sowie die Schöffen selbst und die Justiz in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Altersgrenze für die Schöffenwahl gestellt, insbesondere ob diese als diskriminierend angesehen wird und ob die Landesregierung plant, das Wählbarkeitsalter zu ändern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Altersdiskriminierung in den bestehenden Regelungen. Die Altersgrenze für Schöffen wird als angemessen betrachtet, da sie sich am Berufseinstiegsalter der Berufsrichter orientiert. Eine Änderung des Wählbarkeitsalters ist nicht geplant.