❓ Drucksache 19/11665
📋 Worum geht es?
Die kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Mohrmann befasst sich mit der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten und den damit verbundenen bürokratischen Anforderungen für den kleinstrukturierten Privatwald. Es wird untersucht, ob die neuen Sorgfaltspflichten für Waldbesitzer tragbar sind und welche konkreten Verpflichtungen sich daraus ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Waldbesitzer im kleinstrukturierten Privatwald sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die die neuen Regelungen umsetzen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über die Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zu erhalten und zu prüfen, ob diese ohne unverhältnismäßigen Aufwand erfüllt werden können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass ab dem 30.12.2026 Holz und Holzprodukte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Waldbesitzer müssen eine digitale Sorgfaltserklärung abgeben. Es wird festgestellt, dass die reduzierten Verpflichtungen voraussichtlich keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen werden, jedoch sind belastbare Erfahrungen aus dem praktischen Betrieb noch nicht vorhanden.