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NiedersachsenGesetzentwurfCDU

⚖️ Drucksache 19/11716

29. September 2026Dokument 19/11716 · WP 19Niedersachsen
DrohnenPolizeiSicherheitsbehördenDatenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zielt darauf ab, der Polizei rechtliche Grundlagen für den Einsatz von unbemannten Fahrzeugsystemen, insbesondere Drohnen, zur Gefahrenabwehr zu geben. Dies geschieht vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen und Bedrohungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei, sowie die Bürger, die möglicherweise von den Maßnahmen zur Drohnendetektion und -abwehr betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz um Regelungen zu ergänzen, die den Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr und zur Datenerhebung ermöglichen. Dies umfasst die Schaffung neuer Paragrafen für den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf führt neue Paragrafen ein, die den Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr regeln. Insbesondere wird der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sowie zur Datenerhebung bei bestimmten Maßnahmen erlaubt. Die Regelungen sind technikoffen formuliert und berücksichtigen die Verhältnismäßigkeit.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11716, Wahlperiode 19, eingereicht 29. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.