⚖️ Drucksache 19/11716
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zielt darauf ab, der Polizei rechtliche Grundlagen für den Einsatz von unbemannten Fahrzeugsystemen, insbesondere Drohnen, zur Gefahrenabwehr zu geben. Dies geschieht vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen und Bedrohungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei, sowie die Bürger, die möglicherweise von den Maßnahmen zur Drohnendetektion und -abwehr betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz um Regelungen zu ergänzen, die den Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr und zur Datenerhebung ermöglichen. Dies umfasst die Schaffung neuer Paragrafen für den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf führt neue Paragrafen ein, die den Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr regeln. Insbesondere wird der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sowie zur Datenerhebung bei bestimmten Maßnahmen erlaubt. Die Regelungen sind technikoffen formuliert und berücksichtigen die Verhältnismäßigkeit.