Zurück zur Übersicht
NiedersachsenKleine Anfrage

❓ Drucksache 19/11775

3. September 2026Dokument 19/11775 · WP 19Niedersachsen
Stefan Marzischewski-Drewes
PlakatierungBündnis Bunt statt BraunKommunalwahl 2026TransparenzImpressumspflicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Plakatierung des Bündnisses Bunt statt Braun im Landkreis Gifhorn während des Kommunalwahlkampfes 2026 thematisiert. Es wird untersucht, ob die Plakatierung den rechtlichen Vorgaben entspricht und ob die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinden im Landkreis Gifhorn sowie die Wähler und die politischen Akteure im Kommunalwahlkampf 2026.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Einhaltung der EU-Verordnung über Transparenz politischer Werbung sowie zur Erteilung von Genehmigungen für die Plakatierung aufgeworfen. Zudem wird die Durchsetzung der Impressumspflicht bei Wahlwerbung thematisiert.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass die Plakatierung als politische Werbung klassifiziert werden kann, jedoch die Einhaltung der TTPW-VO nicht abschließend beurteilt werden kann. 17 Gemeinden haben keine Erlaubnis für die Plakatierung erteilt, während eine Samtgemeinde keine Genehmigung für erforderlich hielt. Zudem wird auf die Impressumspflicht hingewiesen und die Zuständigkeit des LAVES für Verstöße erläutert.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11775, Wahlperiode 19, eingereicht 3. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.