❓ Sind 120 Millionen Euro für kommunale Klimaanpassung ausreichend?
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin erkundigt sich nach dem geplanten Förderprogramm „Klima Kommunal Niedersachsen Invest“ (KliKoNI), mit dem niedersächsische Kommunen 2026 bis 2028 mit insgesamt 120 Millionen Euro bei Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt werden sollen. 90 Millionen Euro stammen aus Bundesmitteln (Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität), 30 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort den aktuellen Planungsstand, da das Programm laut eigenen Angaben noch nicht abschließend ausgestaltet ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Fördermittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erhalten sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: welche Mittel bereits bewilligt, ausgezahlt oder vorgesehen sind (aufgeschlüsselt nach Kommune, Maßnahme und Zeitraum); wie hoch der gesamte Investitionsbedarf für Klimaanpassung bis 2035 ist und welchen Anteil davon die 120 Millionen Euro abdecken; welche Förderrichtlinien und -voraussetzungen geplant sind und bis wann sie veröffentlicht werden; nach welchen fachlichen Kriterien über Förderfähigkeit entschieden wird; nach welchem Verteilungsschlüssel die Mittel auf Kommunen verteilt werden; welche Maßnahmenarten (auch Eigenanteile, Planungs-, Personal-, Pflege- und Unterhaltungskosten) förderfähig sind; und welche Erkenntnisse zu den personellen Kapazitäten der Kommunen vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass bislang noch keine Mittel bewilligt oder ausgezahlt wurden; 1 Million Euro sind für Verwaltung und Programmsteuerung, 119 Millionen Euro für kommunale Maßnahmen eingeplant. Der landesweite Investitionsbedarf für Klimaanpassung bis 2035 wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt, die 120 Millionen Euro reichen laut Landesregierung dafür nicht aus. Vorgesehen ist eine KliKoNI-Verordnung ohne festes Veröffentlichungsdatum. Die Verteilung soll nach raumordnerischer Funktion erfolgen: 573.000 Euro je Landkreis/Region Hannover/Oberzentrum, 382.000 Euro je Mittelzentrum, 191.000 Euro je Grundzentrum. Maximal ein Viertel des Budgets darf für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden (Vorgabe des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, LuKIFG); Personal-, Verwaltungs-, Wartungs- und Unterhaltungsausgaben sind danach nicht förderfähig, Begleit- und Folgemaßnahmen bis unter 50 % der Investitionssumme hingegen schon. Ab 1. Januar 2027 sind Landkreise zu einem Klimaanpassungsmanagement verpflichtet und erhalten dafür vom Land jährlich Mittel für eine Vollzeitstelle sowie 2027 einmalig 50.000 Euro. Seit 2024 bzw. 2026 stellt das Land zudem Personalstellen für Klimaschutzmanagement bereit (2,5 Stellen für Landkreise/Region Hannover, 2 Stellen für kreisfreie Städte/Hannover/Göttingen). Niedersachsen liegt mit 48 bewilligten Förderanträgen aus dem DAS-Förderaufruf 2021 bundesweit auf Rang drei hinter Nordrhein-Westfalen (90) und Rheinland-Pfalz (53); 28 dieser Projekte laufen über 2026 hinaus.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Heike Koehler (CDU) eingereicht und ging am 07.09.2026 ein (Drs. 19/11540); die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz datiert vom 05.10.2026 und liegt vor. Die Landesregierung verweist auf die Drucksache 19/8985 sowie auf das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes als rechtliche Grundlagen. Die Landesregierung bezeichnet die vorliegenden Angaben selbst als vorläufig, da das Förderprogramm noch nicht abschließend ausgestaltet sei, und setzt sich laut eigener Aussage für eine Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“ im Grundgesetz ein.