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NiedersachsenSonstigesSPDBündnis 90/Die Grünen

📄 Zurückziehung einer Vorlage zur Digitalisierung der Gebührenerhebung bei der Polizei

12. Oktober 2026Dokument 19/11809 · WP 19Niedersachsen
GebührenerhebungDigitalisierungPolizeiKünstliche IntelligenzZurückziehung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages unterrichtet mit dieser Drucksache darüber, dass eine Vorlage zurückgezogen wurde. Es handelt sich um den Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel 'Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen' (Drucksache 19/8549).

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen ist der Niedersächsische Landtag als parlamentarische Institution sowie die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen als ursprüngliche Antragsteller. Inhaltlich bezog sich der zurückgezogene Antrag auf die Polizei in Niedersachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Das Dokument selbst enthält keine inhaltlichen Forderungen; es handelt sich um eine formale Unterrichtung über die Zurückziehung der Vorlage Drs. 19/8549 durch die Landtagsverwaltung.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Die Drucksache 19/11809 ist eine Unterrichtung der Landtagsverwaltung vom 12.10.2026, die bekannt gibt, dass der Antrag Drs. 19/8549 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde. Inhaltliche Informationen zum ursprünglichen Antrag selbst (z. B. konkrete Maßnahmen oder Zahlen) sind in diesem Dokument nicht enthalten, da es sich nur um die Mitteilung der Rückziehung handelt.

⚡ Einordnung

Die Zurückziehung betrifft die Vorlage Drs. 19/8549, eingereicht von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Unterrichtung wurde am 12.10.2026 verteilt. Weitere Angaben, etwa zu Gründen der Rückziehung, enthält das Dokument nicht.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11809, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.