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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Umgang des Kultusministeriums mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt an Schulen

1. September 2026Dokument 19/11810 · WP 19Niedersachsen
Christian Fühner
sexualisierte GewaltSchuleDisziplinarverfahrenKinderschutzLehrkräfte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf einen Podcast des Deutschlandfunks, in dem Betroffene über emotionale und sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte berichten, darunter ein Fall an einer niedersächsischen Schule aus dem Jahr 2014. Der Fragesteller möchte wissen, wie das Kultusministerium mit solchen Verdachtsfällen umgeht und ob die Darstellungen aus dem Podcast zutreffen. Die Landesregierung antwortet, dass seit 1. August 2026 ein neuer Gewaltpräventionserlass gilt, der Schulen zur Überprüfung und Ergänzung ihrer Schutzkonzepte verpflichtet.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an niedersächsischen Schulen, Schulleitungen, die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) sowie die Landesschulbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: Wie viele Hinweise, Beschwerden oder Verdachtsmeldungen wegen sexualisierter Grenzverletzungen, Belästigung oder Gewalt sind seit 2014 bekannt geworden? Werden diese landesweit einheitlich erfasst? In wie vielen Fällen wurden disziplinar- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen veranlasst und mit welchem Ergebnis? Trifft die Podcast-Darstellung zum Fall von 2014/2015 zu, insbesondere zum Elterngespräch mit der Schulaufsichtsbehörde und zur Rolle des Versetzungsantrags der Lehrkraft bei der Entscheidung gegen ein Disziplinarverfahren? Welche Schutzmaßnahmen wurden bis zur Versetzung der Lehrkraft getroffen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine landesweit zentral erfassten statistischen Daten zu Hinweisen, Beschwerden oder Verdachtsmeldungen vorliegen; diese würden einzelfallbezogen durch Schulen, RLSB und eine Anlaufstelle geprüft. Eine einheitliche Erfassung von Meldungen und eingeleiteten Disziplinarverfahren gebe es aus Opferschutzgründen nicht. Statistisch erfasst werden jedoch jährlich abgeschlossene Disziplinar- und Disziplinarklageverfahren mit dem Vorwurf sexueller Grenzverletzung, Belästigung oder Gewalt für die Jahre 2019 bis August 2026: 2019: 13 Disziplinarverfahren; 2020: 14 Verfahren und 4 Klageverfahren; 2021: 7 Verfahren und 5 Klageverfahren; 2022: 9 Verfahren und 1 Klageverfahren; 2023: 9 Verfahren und 3 Klageverfahren; 2024: 12 Verfahren und 2 Klageverfahren; 2025: 10 Verfahren und 2 Klageverfahren; 2026 (bis August): 14 Verfahren, aufgeschlüsselt nach RLSB Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück mit Maßnahmen wie Geldbuße, Verweis, Kürzung der Dienstbezüge, Rückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Zu dem konkreten im Podcast geschilderten Einzelfall von 2014/2015 macht die Landesregierung aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen keine Angaben und verweist darauf, dass der Vorfall anhand der vorhandenen Akten wegen gesetzlicher Tilgungsfristen (§ 17 Abs. 3 NDiszG, Niedersächsisches Beamtengesetz) nicht nachvollzogen werden könne. Zur Rolle des Versetzungsantrags bei der Entscheidung gegen ein Disziplinarverfahren verweist die Landesregierung ebenfalls auf diese Antwort, stellt aber allgemein klar, dass eine disziplinarrechtliche Würdigung nach § 18 NDiszG unabhängig von Versetzungsanträgen erfolgen müsse.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Christian Fühner eingereicht (eingegangen am 01.09.2026) und von der Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium, am 08.10.2026 beantwortet. Die Landesregierung verweist auf den zum 1. August 2026 in Kraft getretenen Gewaltpräventionserlass mit einjähriger Übergangsfrist für Schulen sowie auf die seit 2026 in den RLSB eingerichteten Anlaufstellen und Antidiskriminierungsstellen. Zahlenangaben zu Disziplinarverfahren liegen nur für 2019 bis August 2026 vor, begrenzt durch gesetzliche Tilgungsfristen nach § 17 Abs. 3 NDiszG und dem Niedersächsischen Beamtengesetz. Zu einzelfallbezogenen Fragen, insbesondere zum im Podcast „Die Lieblingsschülerin“ geschilderten Fall, macht die Landesregierung unter Verweis auf Daten- und Persönlichkeitsschutz keine Angaben.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11810, Wahlperiode 19, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.