❓ Drucksache 19/11813
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen, der außerhalb regulärer Sprechzeiten über die Rufnummer 116117 erreichbar ist. Es geht um die telefonische Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten, die Vermittlung in Bereitschaftsdienstpraxen, Hausbesuche oder Videosprechstunden, sowie um die Abgrenzung zum Rettungsdienst und zur Notrufnummer 112.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Patientinnen und Patienten, die den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Niedersachsen nutzen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Dienstleister Johanniter Unfall-Hilfe e. V., sowie Rettungsdienste und Notaufnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: Anzahl der Anrufe bei 116117 2022–2025; Aufteilung der Anrufe nach telefonischer Beratung, Vermittlung in Bereitschaftsdienstpraxis, Hausbesuch, Videosprechstunde oder Weiterleitung an Rettungsdienst/112; Anteil und Gründe der Weiterleitungen an die 112; Qualifikationen und Schulungen des Personals für die Ersteinschätzung; eingesetzte Abfragesysteme und deren Vergleichbarkeit mit dem Rettungsdienst; Kriterien für die Wahl des Versorgungswegs; Zuständigkeiten bei Hausbesuchen; geltende fachliche Standards und deren Kontrolle; Kriterien für einen erfolgreich abgeschlossenen Fall; erhobene Qualitätskennzahlen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Die Anrufe bei 116117 stiegen von 1.039.219 (2022) auf 1.253.806 (2025). Die Weiterleitungen an Rettungsdienst/112 lagen 2022–2025 zwischen 12.852 und 35.960 Fällen, was 1 bis 3 % aller Anrufe entspricht. Seit der Reform im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 119.500 Videosprechstunden über die telemedizinische Plattform durchgeführt. Die Ersteinschätzung erfolgt über das zertifizierte Medizinprodukt SmED (Klasse IIb nach EU-Medizinprodukteverordnung) durch Personal mit medizinischer Ausbildung und SmED-Schulungszertifikat. Hausbesuche werden von der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. als beauftragtem Dienstleister organisiert, mit Ärztinnen/Ärzten (Facharztweiterbildung) und Gesundheitsfachkräften verschiedener Berufsgruppen, die nach Standardarbeitsanweisungen (SOP) und unter Nutzung des Corpuls-Systems (C3) für Vitaldaten-Übertragung und Videoverbindung arbeiten. Nach Angaben der Landesregierung werden mit Ausnahme der Telemedizin keine Qualitätskennzahlen erhoben; in der Telemedizin erfolgt eine freiwillige Nachbefragung zu Freundlichkeit, Kompetenz und Zufriedenheit.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) eingereicht und ging am 07.09.2026 ein (ursprünglich Drs. 19/11538); die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung datiert vom 08.10.2026. Die Landesregierung verweist auf § 75 Abs. 1 SGB V, wonach die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegt, sowie auf § 26 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und § 5 Abs. 1 der KVN-Satzung zur Teilnahmepflicht am Bereitschaftsdienst. Die Organisation des Bereitschaftsdienstes liegt laut Landesregierung grundsätzlich in der Zuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung.