❓ Drucksache 19/11814
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Erfassung von Müttersterbefällen (Todesfälle im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt) in Niedersachsen. Hintergrund ist laut den Fragestellern eine Studie der Charité Berlin, die auf eine mögliche Untererfassung solcher Fälle hinweist, sowie eine bundesweite Diskussion über ein zentrales Register für Müttersterbefälle. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort die Erfassungsverfahren über Todesbescheinigungen und Qualitätssicherung sowie die bekannten Fallzahlen.
👥 Wer ist betroffen?
Schwangere und Wöchnerinnen in Niedersachsen, Gesundheitsämter, das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Ärztinnen und Ärzte, die Todesbescheinigungen ausstellen, sowie Geburtskliniken.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Wie viele Müttersterbefälle wurden 2020 bis 2025 in Niedersachsen erfasst? Nach welchen Verfahren werden diese Fälle erfasst, dokumentiert und ausgewertet? Welche Behörden sind beteiligt? Welche Angaben zur Schwangerschaft sehen die Todesbescheinigungen vor? Liegen Erkenntnisse zur Vollständigkeit der Erfassung vor? Werden die Fälle systematisch im Rahmen der Qualitätssicherung analysiert? Welche Maßnahmen sichern die Dokumentationsqualität? Gibt es Zusammenarbeit mit dem IQTIG? Wie bewertet die Landesregierung ein mögliches Bundesregister? Sieht die Landesregierung Anlass zur Weiterentwicklung der Verfahren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das LSN von 2020 bis 2024 insgesamt 15 Müttersterbefälle erfasst hat (2020: 2, 2021: 5, 2022: 2, 2023: 1, 2024: 5); Zahlen für 2025 lagen zum Antwortzeitpunkt noch nicht vor. Die Erfassung erfolgt über Todesbescheinigungen (Feld 15, Weiterleitung über Gesundheitsämter an die Statistischen Landesämter und Destatis) sowie zusätzlich für stationäre Geburtsfälle über die DeQS-Richtlinie des IQTIG. Eine veröffentlichte Untersuchung zur Vollständigkeit der Erfassung in Niedersachsen gibt es laut Landesregierung nicht, es bestehen aber allgemeine Hinweise auf Untererfassung durch unvollständig ausgefüllte Todesbescheinigungen. Bei Hinweisen auf einen möglichen Müttersterbefall ohne Angabe in Feld 15 fragt das LSN beim zuständigen Gesundheitsamt nach. Eine landesweite systematische Analyse aller Fälle findet laut Landesregierung aufgrund der geringen Fallzahlen nicht statt; die aktuelle Erfassung werde als ausreichend angesehen. Zur Zusammenarbeit niedersächsischer Einrichtungen mit dem IQTIG liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ein bundesweites Register wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt, ein besonderer eigener Handlungsbedarf wird wegen der geringen Fallzahl aber nicht gesehen. Einen Anlass zur Weiterentwicklung der Verfahren sieht die Landesregierung derzeit nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Eike Holsten und Sophie Ramdor (CDU) am 07.09.2026 eingereicht (ursprüngliche Drucksache 19/11537) und am 08.10.2026 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung beantwortet; die Antwort liegt vollständig vor. Die Landesregierung verweist auf die Definition eines Müttersterbefalls nach ICD-10-WHO (BfArM) sowie auf § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) als Rechtsgrundlage für Ausstellung und Prüfung von Todesbescheinigungen. Genannte Zahl: 15 erfasste Müttersterbefälle in Niedersachsen 2020–2024. Die Landesregierung bewertet die aktuelle Erfassung selbst als ausreichend und sieht keinen besonderen eigenen Handlungsbedarf für ein bundesweites Register oder eine Weiterentwicklung der Verfahren.