❓ Drucksache 19/11815
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit nosokomialen (im Krankenhaus erworbenen) Infektionen in Niedersachsen und der Frage, welchen Beitrag die technische Gebäudeausstattung, insbesondere raumlufttechnische Anlagen, zur Infektionsprävention leistet. Die Fragestellerin verweist auf gesetzliche Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie auf nationale und internationale technische Normen zur Krankenhauslüftung wie DIN 1946-4, EN 16798-1 und ausländische Regelwerke aus den Niederlanden, den USA und dem Vereinigten Königreich.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen, Patientinnen und Patienten, Gesundheitsämter, das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) sowie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: Anzahl und Art der gemeldeten Ausbrüche nosokomialer Infektionen 2020-2025; welche Ausbrüche möglicherweise über die Luft bzw. Aerosole übertragen wurden; ob und welche gebäudetechnischen Faktoren (Lüftungsart, Luftwechsel, Filtration, Druckverhältnisse, Temperatur, Feuchte, Wartungszustand) bei Ausbruchsuntersuchungen erhoben werden; ob dabei Mängel an raumlufttechnischen Anlagen festgestellt wurden; welche Abhilfemaßnahmen angeordnet wurden; Anzahl der Überwachungen bzw. Begehungen von Krankenhäusern nach § 23 Abs. 6 IfSG 2020-2025 und ob dabei raumlufttechnische Anlagen geprüft wurden; welche Prüfkriterien dabei angewandt werden; Anzahl der Beanstandungen; und wie die Überprüfung der nach § 23 Abs. 4 IfSG erfassten Daten erfolgt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Ausbruchszahlen in einer Anlage dargestellt sind, soweit dies aus den beim NLGA vorliegenden Meldedaten möglich ist; Ausbrüche in Reha-Einrichtungen wurden einbezogen, in Pflegeeinrichtungen nicht. Influenza, RSV, SARS-CoV-2 und Windpocken werden laut Antwort vorwiegend durch Aerosole bzw. kleinste Tröpfchen übertragen. Angaben zu räumlichen oder gebäudetechnischen Faktoren bei Ausbruchsuntersuchungen werden laut Landesregierung von den unteren Gesundheitsbehörden anlassbezogen und nach eigenem Ermessen ermittelt, sind aber nicht in der digitalen Fall-Übermittlung nach IfSG enthalten und stehen der Landesregierung nicht systematisch zur Auswertung zur Verfügung; entsprechend liegen zu Mängeln an raumlufttechnischen Anlagen, veranlassten Abhilfemaßnahmen und Prüfkriterien für raumlufttechnische Anlagen keine systematischen Informationen vor. Zu Krankenhausbegehungen nach § 23 Abs. 6 IfSG nennt die Landesregierung konkrete Zahlen: 2022 wurden 51 von 181 Krankenhäusern begangen, 2023 waren es 76 von 178, 2024 87 von 178; die Auswertung für 2025 ist laut Antwort noch nicht abgeschlossen. Prüfungsschwerpunkte der Begehungen liegen laut Landesregierung nicht vor. Beanstandungen raumlufttechnischer Anlagen wurden laut Antwort nicht erfasst. Die Landesregierung verweist darauf, dass die infektionshygienische Überwachung einschließlich Surveillance-Prüfung nach § 23 IfSG in der Zuständigkeit der unteren Gesundheitsbehörden liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Delia Susanne Klages (AfD) eingereicht und ist am 02.09.2026 eingegangen (Drs. 19/11513); die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung datiert vom 05.10.2026. Die Landesregierung verweist mehrfach darauf, dass ihr zu mehreren Fragen (räumliche/gebäudetechnische Faktoren bei Ausbruchsuntersuchungen, festgestellte Mängel, Abhilfemaßnahmen, Prüfkriterien, Beanstandungen) keine systematischen Informationen vorliegen, da diese Daten dezentral bei den unteren Gesundheitsbehörden anfallen und nicht zentral erfasst werden. Konkrete Zahlen nennt die Landesregierung nur zu Krankenhausbegehungen nach § 23 Abs. 6 IfSG für 2022-2024. Die Vorbemerkung der Fragestellerin verweist auf § 23 IfSG, DIN 1946-4:2018-09 mit Änderung A1:2025-11, EN 16798-1, CEN/TS 16244:2018 sowie auf ausländische Regelwerke (Niederlande, ANSI/ASHRAE/ASHE Standard 170 in den USA, Health Technical Memorandum 03-01 im Vereinigten Königreich, Australasian Health Facility Guidelines) und auf eine KRINKO-Empfehlung von 2025 zu einem Ausbruchsgeschehen in Rehabilitationseinrichtungen.