❓ Veranschlagung und tatsächliche Inanspruchnahme von Ausgabeermächtigungen 2020-2025
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Ulf Thiele (CDU) fragt nach den sogenannten Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Landeshaushalt Niedersachsens, also den Geldbeträgen, die den Ressorts zur Verfügung standen, aber nicht vollständig ausgegeben wurden. Hintergrund ist ein Beschluss der Landesregierung, solche regelmäßig nicht ausgeschöpften Haushaltsansätze gezielt zu kürzen, um den Haushalt zu konsolidieren. Das Finanzministerium legt dazu detaillierte Zahlen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 vor.
👥 Wer ist betroffen?
Die Staatskanzlei und alle Ressorts der niedersächsischen Landesregierung, darunter Innenministerium (MI), Finanzministerium (MF), Sozialministerium (MS), Wissenschaftsministerium (MWK), Kultusministerium (MK), Wirtschaftsministerium (MW), Landwirtschaftsministerium (ML), Justizministerium (MJ), Umweltministerium (MU) und Bundesangelegenheiten (MB).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie hoch die durchschnittlich nicht genutzten Bewirtschaftungsmöglichkeiten wären, wenn man statt der Jahre 2019-2023 die Jahre 2020-2024 zugrunde legt, jeweils mit Ist-Ausgaben, Soll-Werten, übertragenen Resten und Abweichungen je Ressort. 2. Wie hoch diese Werte für jedes einzelne Haushaltsjahr 2020 bis 2025 waren. 3. Wie hoch der Durchschnitt ausfällt, wenn man die Zeiträume 2020-2024 bzw. 2021-2025 vergleicht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung legt als Anlage eine vollständige Tabelle mit den Ist-Ausgaben, dem Bewirtschaftungssoll, den übertragenen Resten sowie absoluten und relativen Abweichungen für jedes Ressort und Jahr von 2020 bis 2025 vor. Die Gesamtabweichung lag je Jahr zwischen etwa -1,40% (2025) und -4,00% (2023) des Bewirtschaftungssolls; die größten relativen Abweichungen einzelner Ressorts traten beim Wirtschaftsministerium 2023 (-14,49%) und beim Justizministerium 2021 (-12,47%) auf. Im Fünfjahresdurchschnitt 2020-2024 betrug die Gesamtabweichung -515,4 Millionen Euro (-2,20%), im Zeitraum 2021-2025 -524,0 Millionen Euro (-2,09%).
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf ihre Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2026 sowie zur Mittelfristigen Planung 2025 bis 2029, mit denen Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 890 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029 beschlossen wurden, davon 111 Millionen Euro pro Jahr (2026-2030) als Maßnahme 1 sowie eine zusätzliche, jährlich steigende Maßnahme 2 auf Basis der durchschnittlichen Minderinanspruchnahme der Jahre 2019-2023. Die Berechnungsmethode und frühere Konsolidierungsbeiträge sind in der Antwort der Landesregierung vom 16.10.2025 auf die Kleine Anfrage Drucksache 19/8712 dargelegt, auf die hier mehrfach Bezug genommen wird. Die Anfrage ging am 25.09.2026 ein (Drs. 19/11706), die Antwort des Finanzministeriums datiert vom 09.10.2026 und wurde am 13.10.2026 verteilt.