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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11819

25. September 2026Dokument 19/11819 · WP 19Niedersachsen
Ulf Thiele
HaushaltskonsolidierungAusgabeermächtigungenMittelfristige FinanzplanungHaushaltsplanentwurfEinzelpläne
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) befasst sich mit der Haushaltskonsolidierung der niedersächsischen Landesregierung, die auf regelmäßig nicht vollständig genutzte Ausgabeermächtigungen reagiert, indem sie die entsprechenden Haushaltsansätze kürzt. Es handelt sich um die Fortsetzung einer früheren Anfrage (Drs. 19/8712) und fragt nach alternativen Berechnungsmethoden für das Konsolidierungsvolumen sowie danach, inwieweit die im Haushaltsplanentwurf 2026 festgelegten Konsolidierungsbeiträge im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 fortbestehen, aufgehoben, reduziert oder überkompensiert wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Staatskanzlei und alle Ressorts (Einzelpläne) der niedersächsischen Landesregierung, insbesondere die Ministerien für Inneres, Finanzen, Soziales, Wissenschaft, Kultus, Wirtschaft, Landwirtschaft, Justiz, Umwelt und Bundesangelegenheiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zwei zentrale Fragen: 1) Welches Konsolidierungsvolumen sich für die einzelnen Ressorts und insgesamt ergäbe, wenn für die Jahre 2021 bis 2025 ermittelte durchschnittlich nicht genutzte Bewirtschaftungsmöglichkeiten mit alternativen Konsolidierungssätzen von 25 %, 40 % bzw. 50 % zugrunde gelegt würden. 2) In welcher Höhe die für 2027 und 2028 vorgesehenen Konsolidierungsbeiträge im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 weiterhin enthalten sind, an welchen Titeln sie veranschlagt sind und in welchem Umfang ursprüngliche Konsolidierungen aufgehoben, reduziert, fortgeschrieben oder durch Ansatzsteigerungen überkompensiert wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltsplanentwurf 2026 und der Mittelfristigen Planung 2025 bis 2029 die Zuschussbedarfe insgesamt um rund 890 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029 reduzieren, bestehend aus einer Vorgabe von 111 Millionen Euro pro Jahr (2026–2030, Maßnahme 1, ohne Kapitel 0710–0718) und einer ergänzenden, jährlich steigenden Vorgabe auf Basis der durchschnittlichen Nicht-Ausschöpfung der Jahre 2019–2023 (Maßnahme 2). Zu Frage 1 legt die Antwort eine Tabelle mit hypothetischen Konsolidierungsvolumina je Einzelplan für 2026–2029 vor, z. B. Summe 2026: 130.173 Tsd. Euro, 2027/2028: je 208.277 Tsd. Euro, 2029: 260.346 Tsd. Euro (u. a. Kultusministerium 2026: 31.200 Tsd. Euro, Finanzministerium 2026: 19.898 Tsd. Euro). Zu Frage 2 verweist die Landesregierung auf eine beigefügte, detaillierte Anlage mit titelscharfen Angaben je Kapitel/Titel, Status (fortgeschrieben, aufgehoben, reduziert) und Erläuterungen; für Einzelplan 02 bleiben Konsolidierungsbeiträge von -247 Tsd. Euro (Maßnahme 1) und -519 Tsd. Euro (Maßnahme 2) für 2027/2028 vollständig erhalten, für Einzelplan 03 werden u. a. Titel wegen Registermodernisierung umgesetzt bzw. verschoben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) am 25.09.2026 eingereicht (Drs. 19/11707) und am 29.09.2026 an die Staatskanzlei übersandt; die Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung datiert vom 09.10.2026 und wurde am 13.10.2026 verteilt. Die Landesregierung verweist mehrfach auf ihre frühere Antwort vom 16.10.2025 zur Kleinen Anfrage in Drs. 19/8712, in der der Berechnungsweg und die ursprünglichen Konsolidierungsbeiträge dargelegt wurden. Die Antwort enthält konkrete Zahlenangaben zu Konsolidierungsvolumina je Einzelplan sowie eine 23-seitige Anlage mit titelscharfen Einzelposten für den Haushaltsplanentwurf 2027/2028.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11819, Wahlperiode 19, eingereicht 25. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.