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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11823

8. Oktober 2026Dokument 19/11823 · WP 19Niedersachsen
Verena Kämmerling, Marcel Scharrelmann
CO2-SpeicherungGeologieKohlendioxid-SpeicherungsgesetzErdgaslagerstättenAltbohrungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller stellen Nachfragen zur vorherigen Antwort der Landesregierung (Drs. 19/10989) zur Umsetzung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes in Niedersachsen. Dort hatte die Landesregierung erklärt, Niedersachsen sei „grundsätzlich geologisch nicht geeignet“ für die dauerhafte Speicherung von CO₂. Die Fragesteller wollen wissen, auf welchen Datengrundlagen, Untersuchungen und fachlichen Bewertungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) diese Einschätzung beruht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Niedersachsen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie potenzielle CO₂-Speicherstandorte im niedersächsischen Landesgebiet einschließlich des Küstenmeeres, etwa ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstätten sowie tiefe saline Aquifere.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche konkreten LBEG-Unterlagen liegen der Bewertung zugrunde und hat das LBEG das gesamte Landesgebiet als ungeeignet bewertet? Wurde die vorherige Antwort fachlich durch das LBEG geprüft? Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Aussage „in weiten Teilen Niedersachsens“ fehlten die Voraussetzungen und der pauschalen Aussage „grundsätzlich geologisch nicht geeignet“? Wurden Erdöl-/Erdgaslagerstätten und saline Aquifere getrennt untersucht, wie viele Altbohrungen wurden berücksichtigt, welche Bedeutung haben Steinsalzschichten als Barrierehorizonte, und auf welchen Modellierungen beruht die Aussage zu nicht kontrollierbaren Druckausbreitungen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf die frühere Drucksache 19/10989 vom 18. Juni 2026 sowie auf die Begründung des Gesetzentwurfs des Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 15. Dezember 2014. Sie zitieren eine Aussage des LBEG, wonach Kohlenwasserstoff-Lagerstätten ihre Fluid-Dichtheit „bereits über Millionen von Jahren“ geowissenschaftlich nachgewiesen hätten, sowie Informationen zum Ketzin-Pilotprojekt in Brandenburg, laut denen CO₂-Speicherung in einem salinen Aquifer dort als sicher und überwachbar festgestellt worden sei.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den CDU-Abgeordneten Verena Kämmerling und Marcel Scharrelmann am 08.10.2026, verteilt am 13.10.2026. Es handelt sich um Nachfragen zur Drucksache 19/10989 vom 18. Juni 2026. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller zitieren als Quelle eine LBEG-Aussage zur Fluid-Dichtheit von Kohlenwasserstoff-Lagerstätten sowie eine Pressemitteilung des GFZ zum Ketzin-Pilotprojekt.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11823, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.