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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11825

8. Oktober 2026Dokument 19/11825 · WP 19Niedersachsen
Martina Machulla
elektronische Aufenthaltsüberwachungelektronische FußfesselJustizvollzugVollzugslockerungoffener Vollzug
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die elektronische Aufenthaltsüberwachung (umgangssprachlich elektronische Fußfessel), die seit dem 1. Juli 2022 auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) als Weisung gegenüber Gefangenen eingesetzt werden kann. Die Fragestellerin erläutert, dass das Instrument insbesondere im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen und im offenen Vollzug Anwendung finden soll, um Resozialisierung zu ermöglichen und zugleich die Sicherheit der Bevölkerung sowie den Schutz möglicher Opfer zu gewährleisten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gefangene im niedersächsischen Justizvollzug, insbesondere im offenen Vollzug und bei Vollzugslockerungen, sowie die Justizvollzugseinrichtungen und die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin stellt 18 Fragen, unter anderem: Wie viele Weisungen zur elektronischen Überwachung wurden seit Juli 2022 erteilt (nach Jahr, Einrichtung, Geschlecht)? Wie verteilt sich der Einsatz auf offenen und geschlossenen Vollzug? Welche Deliktsgruppen sind betroffen? Welche Kriterien legt der Vollzug der Entscheidung zugrunde? Wie viele Weisungsverstöße, Lockerungswiderrufe, neue Straftaten während der Überwachung und Alarme bzw. Fehlalarme gab es? Welche Stellen bearbeiten Alarme und wie schnell wird reagiert? Welche Kosten entstanden? Wie viele Geräte stehen zur Verfügung? Gab es Fälle, in denen eine Überwachung trotz für sinnvoll erachtetem Einsatz nicht angeordnet werden konnte? Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen, wurde das Instrument evaluiert, und plant sie Änderungen oder eine Ausweitung, insbesondere im offenen Vollzug?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten Martina Machulla (CDU); die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der CDU-Fraktion (Abgeordnete Martina Machulla), eingegangen am 08.10.2026 und verteilt am 13.10.2026. Die Anfrage bezieht sich auf das Gesetz zur Änderung des NJVollzG, das am 1. Juli 2022 in Kraft trat, und verweist auf eine frühere Drucksache (19/3764, S. 23 ff.) zum Thema Vollzugslockerungen. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Bewertungen ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11825, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.