❓ Drucksache 19/11827
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte, wonach die Landesregierung das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) ändern will, um Regelungen für personallos betriebene Verkaufsstellen (sogenannte Smart Stores) zu schaffen. Laut den Fragestellern soll der Gesetzentwurf zwischen den beteiligten Ressorts bereits abgestimmt sein, konkrete Inhalte und ein Zeitplan seien bislang aber nicht veröffentlicht worden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber personallos betriebener Verkaufsstellen (Smart Stores) in Niedersachsen sowie Verbände, Kirchen, Kammern und kommunale Spitzenverbände, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Welche Änderungen des NLöffVZG hinsichtlich personallos betriebener Verkaufsstellen vorgesehen sind. 2. Welche Kriterien künftig für die Sonn- und Feiertagsöffnung solcher Verkaufsstellen gelten sollen, insbesondere bei Verkaufsfläche, Warensortiment und Öffnungszeiten. 3. Welche Verbände, Kirchen, Kammern, kommunalen Spitzenverbände oder sonstigen Stellen bei der Erarbeitung beteiligt wurden. 4. Welche Hinweise oder Anregungen aus dieser Beteiligung in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. 5. Wann die Landesregierung den Gesetzentwurf einbringen will und bis wann die Novellierung abgeschlossen sein soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der CDU-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den CDU-Abgeordneten Lena-Sophie Laue und Thomas Uhlen, eingegangen am 08.10.2026 und verteilt am 13.10.2026. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf einen in einer Fußnote genannten Zeitungsartikel (epaper.waz-online.de) vom 02.07.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.