❓ Drucksache 19/11829
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert Unsicherheiten in der schulischen Praxis darüber, ob auch geringwertige Geld- und Sachzuwendungen an Schulen, etwa Lebensmittel für Veranstaltungen, gebrauchte Bücher und Spiele oder Zuschüsse von Fördervereinen, einer vorherigen Genehmigung durch das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung bedürfen. Er fragt nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, ihrer landesweit einheitlichen Anwendung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
👥 Wer ist betroffen?
Öffentliche Schulen in Niedersachsen, Schulleitungen, Schulträger, Regionale Landesämter für Schule und Bildung, Schulfördervereine sowie Eltern und weitere Unterstützer, die Spenden oder Sachzuwendungen leisten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Welche Vorschriften und Zuständigkeiten regeln die Annahme von Spenden und Preisgeldern durch Schulen; ob geringwertige Zuwendungen wie Obst, Getränke, Süßigkeiten, gebrauchte Bücher oder Spielzeug stets einzeln genehmigt werden müssen; welche Bagatellgrenzen oder vereinfachten Verfahren bestehen; unter welchen Voraussetzungen Leistungen von Schulfördervereinen genehmigungspflichtig sind und wie diese von Spenden an Schüler und Familien abgegrenzt werden; ob Preisgelder aus Wettbewerben genehmigungspflichtig sind; welche Nachweise für die Annahme von Spenden nötig sind; wie eine einheitliche Anwendung der Vorgaben sichergestellt wird; wie viele Anträge seit Beginn der laufenden Legislaturperiode jährlich gestellt, genehmigt oder abgelehnt wurden und mit welchem Personalaufwand (aufgeschlüsselt nach Regionalem Landesamt und Zuwendungshöhe); welchen Zeitaufwand die Verfahren für Schulen bedeuten; und welche Vereinfachungen die Landesregierung plant, etwa Bagatellgrenzen oder eine Übertragung von Entscheidungen auf Schulleitungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Christian Fühner eingereicht, ist am 12.10.2026 bei der Landesregierung eingegangen und wurde am 13.10.2026 verteilt. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten, ebenso keine konkreten Zahlen, Fristen oder Kosten.